Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 14.2 · München · Bayern
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb des ANKERs Oberbayern. Der AG schreibt die Verpflegungsdienstleistungen in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend „Dependance“ genannt, aus. In der Dependance werden Asylsuchende für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten untergebracht und versorgt. Der AG beauftragt den Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylsuchenden umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Ausschreibung für Verpflegungsdienstleistungen (Speisen- und Getränkeversorgung, Lunchpakete) in einer ANKER-Dependance für Asylsuchende in Ingolstadt.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Definitionen der Begriffe "Reiner Unterauftragnehmer", "Eignungsverleihender Unterauftragnehmer" und "Rein eignungsverleihender Dritter": Reine Unterauftragnehmer: Ausschließliche Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe // Eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Unterauftragnehmer, die darüber hinaus auch ihre Eignung an den Bewerber/Bieter bzw. an die Bewerber-/Bietergemeinschaft verleihen ("+" § 47 VgV) // Rein eignungsverleihende Dritte: Unternehmen/“Dritte“, die ausschließlich nur ihre Eignung an den Bewerber/Bieter bzw. an die Bewerber-/Bietergemeinschaft verleihen ("Nur" § 47 VgV).
Preiseinschätzung
Basierend auf 78 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 10.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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