Der Bieter hat für jedes Los, für das er preislich dem Grunde nach einen Zuschlag erhalten kann, auf besonderes Verlangen, mindestens ein Referenzobjekt zu benennen, in dem er unter Berücksichtigung der oben angegebenen Vorgaben eine tägliche Reinigungsleistung in einem Umfang von mindestens 65 % der Reinigungsfläche des größten Objektes des jeweiligen Loses erbringt. Die Reinigungsleistungen im Umfang von 65 % sind jedoch in dem einzelnen Objekt gesondert nachzuweisen. Eine Zusammenrechnung der Flächen aus zwei oder mehreren Objekten ist nicht zulässig und führt zu einem Ausschluss des Angebotes für das jeweilige Los.
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-Zusätzlich zu dem Referenzobjekt gemäß Ziffer 5.2.1 hat der Bieter weitere Referenzobjekte zu benennen, in denen er insgesamt eine tägliche Reinigungsleistung im Umfang von mindestens 65 % der Gesamtreinigungsfläche aller Objekte des jeweiligen Loses erbringt. Für den Nachweis dieser Referenz können beliebig viele Objekte benannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass für jedes Los, für das der Bieter preislich dem Grunde nach einen Zuschlag erhalten kann, die Referenzen separat benannt werden müssen. Dies bedeutet, dass ein Referenzobjekt nur einmalig für ein Los benannt werden darf.
-Referenzen über vergleichbare Objekte, in denen die Reinigungsleistungen mindestens sechs Monate zusammenhängend innerhalb des Zeitraumes von drei Jahren bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Vergabe dauerhaft durchführt beziehungsweise durchgeführt wurden und die jeweiligen Auftraggeber*innen die Qualität der Reinigungsleistungen mit mindestens "zufriedenstellend" (Beurteilung befriedigend) bewerten. Als vergleichbare Objekte können Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Büchereien, Bürgerzentren und Museen oder ähnliche Objekte benannt werden (gemäß Anlage 1, Ziffer 5). Die Referenzen müssen die Kontaktdaten der Auftraggeber*innen beinhalten.
-Bei Überschreitung des empfohlenen Leistungswertes sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Objekte vorzulegen (gemäß Anlage 1, Ziffer 8), in denen die Reinigungsleistungen mindestens sechs Monate zusammenhängend innerhalb des Zeitraumes von drei Jahren bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Vergabe dauerhaft durchgeführt werden beziehungsweise durchgeführt wurden, und in denen die Auftraggeber*in die Qualität der Reinigungsleistungen mit mindestens "zufriedenstellend" bewerten. Zu den vergleichbaren Objekten zählen bei den Verwaltungsgebäuden auch Museen, Stadtbüchereien und Volkshochschulen und bei den Schulen alle Schulformen. Bei den Kindertagesstätten müssen sich die Referenzobjekte ausschließlich auf Kindertagesstätten oder vergleichbare Einrichtungen beziehen, in denen Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren betreut werden. Die Referenzen müssen die Kontaktdaten der Auftraggeber*innen beinhalten. Bei den vom Bieter zu benennenden Referenzobjekten dürfen die Gesamtfläche des Objektes und die tägliche Reinigungsfläche maximal 10% über oder unter den Parametern des Ausschreibungsobjektes liegen. Zusätzlich darf der Leistungswert der zu benennenden Referenzobjekte maximal 10 % über dem kalkulierten Leistungswert des Bieters liegen.