Gegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI. (§ 33 ff HOAI 2021). Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten für die KG 200-600 aus dem Jahr 2025 beträgt ca. 3.154.000 € netto (3.337.061 € netto index-bereinigt Stand II. Quartal 2026) Die Freianlagen KG 500 werden gesondert ausgeschrieben. Grobkostenschätzung (brutto) Stand 02/2026, Index 140,3 KG 100, Grundstückskosten: 620.000,00 € KG 200, vorbereitende Maßnahmen: 369.200,61 € KG 300, Bauwerk - Baukonstruktion: 2.303.405,40 € KG 400, Bauwerk - technischen Anlagen: 767.801,80 € KG 500, Außenanlagen/Freiflächen: 255.597,82 € KG 600, Ausstattung/ Kunstwerke: 275.098,04 € KG 700, Baunebenkosten/Honorar: 992.775,92 € Bruttogesamtkosten: 5.583.879,60 € Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten (netto): KG 200: 310.252,61 € KG 300: 1.935.634,79 € KG 400: 564.560,15 € (anteilig nach § 33(2) HOAI) KG 600: 231.174,82 € Summe: 3.041.622,37 € Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 mit 99 % der Leistungsphasen 1 -9 (Reduzierung der LPH 7) Honorarzone III, Mindestsatz gem. §§ 5, 6 HOAI. (Festwerte) Ein Umbauzuschlag fällt nicht an. Nebenkosten: 5 % (Orientierungswert) Hinweis: Die geforderten Prozentsätze der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Nebenkostenzuschlag ist ein Orientierungswert und kann bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden. Die Honorartafel zu §§ 33 ff. HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung. Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2021 werden mit