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2025-0574 Einsatz von Leiharbeitnehmern für saisonale Unterstützung - Laubzeit und Weihnachtsbaumabfuhr, 13.10.2025 - 17.01.2026
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, für den Zeitraum vom 13.10.2025 bis 17.01.2026 Leiharbeitnehmer:innen zur Unterstützung der saisonalen Aufgaben in der Laubsammlung und Weihnachtsbaumabfuhr einzusetzen. Gegenstand des Auftrags ist die Gestellung von insgesamt 24 Arbeitskräften (12 Helfer/Lader und 12 Fahrer mit Führerscheinklasse B), die an den Betriebshöfen eingesetzt werden: - Betriebshof Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg - Betriebshof Hamborn, Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg Die Tätigkeiten umfassen insbesondere: - Laubsammlung sowie Abfuhr von Laubgittern, Laubsäcken und Weihnachtsbäumen, - allgemeine Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, - Unterstützung im Winterdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Person bei variablen Schichtzeiten (Mo.-Sa.), mit Bereitschaft zu Mehrarbeit und Überstunden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR suchen Leiharbeitnehmer für saisonale Unterstützung bei Laubsammlung und Weihnachtsbaumabfuhr im Zeitraum 13.10.2025 - 17.01.2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eignung zur Berufsausübung - Die Eignung zur Berufsausübung wird durch die gewerberechtliche Anmeldung und Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Formblatt F12) nachgewiesen. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Kopie dieser Erlaubnis ist dem Angebot beizufügen.
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von mindestens zwei in den letzten fünf Jahren erbrachten, vergleichbaren Referenzaufträgen mit Angaben zu Auftragswert, Leistungszeitraum und Auftraggeber (Formblatt F1) belegt. Zudem ist die durchschnittliche Zahl der in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gesamt- und technischem Personal, anzugeben (Formblatt F3).
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt F2) nachgewiesen. Weiterhin sind Nachweise über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt F4), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F5), die Eigenerklärung zur Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte (Formblatt F6) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personen-, 1.000.000 EUR für Sach- und 100.000 EUR für Vermögensschäden (Formblatt F7) vorzulegen. Ergänzend ist eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenz- oder Liquidationsverfahren (Formblatt F13) einzureichen.
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Zuverlässigkeit - Darüber hinaus sind weitere Erklärungen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Bieters abzugeben. Hierzu zählen die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 (Formblatt F14) sowie gegebenenfalls eine Darstellung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Anlage 4).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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1 Veröffentlichung
- Frist 23.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende
Auftragnehmer tempora Personalservice GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 104 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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