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Rahmenabrufvertrag IMIS-Koala LADA und Java - Entwicklungs- und Serviceleistungen
Bundesamt für Strahlenschutz · Salzgitter · Niedersachsen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz das Integrierte Mess- und Informationssystem IMIS. In einem radiologischen Notfall wird das IMIS als ein Instrument zur Erfüllung der Aufgaben des Radiologischen Lagezentrums des Bundes eingesetzt. Weiterhin muss ein heterogener Bedarf des IMIS-Nutzerkreises aus Land- und Bundesbehörden abgedeckt werden. Seit 2020 werden die IMIS-Kernkomponenten LADA, GIS und Dokpool auf den jeweils geeigneten Software-Plattformen in drei parallelen Rahmenverträgen durch unterschiedliche Dienstleister weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklungen werden auch in der nahen Zukunft nötig sein, um mit dem technologischen Fortschritt mitgehen zu können. Die LADA-Software unterliegt auch mittelfristig Änderungen und Verbesserungen, die die Software sicherer in Bezug auf Ausfallsicherheit und Performanz machen. Weiterhin können sich aus Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen größere Anpassungen am Quellcode der Software ergeben. Softwareupdates erfordern technische Anpassungen. Regulatorische und inhaltliche Überarbeitungen sind notwendig, denn Strahlenschutz und radiologischer Notfallschutz unterliegen auch Änderungen in der Gesetzgebung. Das wirkt sich auf die Randbedingungen aus und hat direkten Einfluss auf die zugrunde liegende Software. Neue gesetzliche Vorlagen definieren auch die Datenpräsentation und bedingen folglich Korrekturen am Datenmodell, an der Softwarearchitektur von Server und Anwendung, an der Datenbank und an Druckvorlagen.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 566.560 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 566.560 €1 Veröffentlichung
- 31.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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