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HR-Software
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH · Frankfurt am Main · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Cloudleistungen: Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software").
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gegenstand ist die Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Cloud-basierten HR-Software (SaaS-Lösung) für die Finanzagentur des Bundes.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erfüllungsgrad des Anforderungskataloges 35 %Qualität
Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.2 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.
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Angebotspreis 30 %Preis
Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.1 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.
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Use Cases im Rahmen der Softwarepräsentation 25 %Qualität
Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.3 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.
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Konzept zur Einhaltung der Implementierungsmeilensteine 10 %Qualität
Für die Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 11.4 der Angebotsbedingungen (Vergabeunterlage F_01) verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Bewerber erklärt, - dass er, sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, eintragungspflichtig ist, auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister unseres Heimatlandes vorlegen wird, (soweit zutreffend); - dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass er über eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt, wobei sich "marktüblich" insbesondere auch auf den Rahmen und Umfang der Versicherung bezieht. Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, erklärt der Bewerber, dass er im Falle einer Beauftragung eine marktübliche Versicherung unverzüglich nach Zuschlag abschließen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden
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Gesamtjahresumsatz
Der Bewerber gibt den Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Bewerber gibt den Nettojahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen (im Bereich Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software")) in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber muss mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzen gelten als vergleichbar, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: - Implementierung, Anpassung, Betrieb und Pflege einer Software as a Service-Lösung ("SaaS") zur Bereitstellung eines Systems zur Verwaltung von Personalangelegenheiten ("HR-Software"). Die HR-Software muss im Referenzprojekt mit mindestens folgenden Funktionalitäten umgesetzt worden sein: Verwaltung von Stammdaten, Stellen- und Organisationsmanagement und Reporting, - Support (auch) in deutscher Sprache, - Software wurde (auch) in deutscher Sprache bereitgestellt. Davon muss mindestens eine Referenz - für einen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB erbracht worden sein. - für eine Finanzinstitution erbracht worden sein. Hinweis: Diese Anforderungen müssen nicht zwingend mit einer Referenz erfüllt werden, sondern können auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Es sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen: - Name des Auftraggebers, - Referenzprojekt, - Angabe der Software, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Auftraggeber ist Auftraggeber nach § 99 GWB, - Auftraggeber ist Finanzinstitution, - Beschreibung der erbrachten Leistungen. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen. Wertbar sind ausdrücklich auch laufende Referenzprojekte, sofern die HR-Software implementiert wurde, vollständig produktiv genutzt wird und seit mindestens 6 Monate zum Stichtag Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge in Betrieb ist.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bewerber gibt die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren an, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens. Davon: - mindestens 40 Mitarbeitende, die für die Entwicklung der HR-Software eingesetzt werden. - mindestens 20 Mitarbeitende, die für den laufenden Support / Kundenservice der HR-Software eingesetzt werden
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Bewerber erklärt, dass er ein anerkanntes und von unabhängiger Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) nachweisen kann. Der Bewerber erklärt weiter, dass auch jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten er im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen und jedes Unternehmen, das für ihn als Unterauftragnehmer tätig wird, ein anerkanntes und von unabhängiger Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) nachweisen kann. (Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bewerber/Bieter zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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