Erweiterung Grundschule Trostberg - Gewerk: Innenausstattung-Mobiliar
KI Die Stadt Trostberg schreibt die Innenausstattung einer Grundschule aus.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde
Angebote bis 17.11.2026, 08:00 Uhr (noch 13 Tage)
Aktuell laufen 54 Ausschreibungen in „Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel" in Nordrhein-Westfalen. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Regionallos 1 Bayern — Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen — Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen — Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein — Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen — Regionallos 6 Baden- Württemberg — Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Lieferung von Möblierungsgeräten für Büroräume im Rahmen des Vorhabens „G-CAP Inland Stufe 1“ (CPV 39130000, Büromöbel).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european-Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie C- Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Eigenerklärung Umsatz:
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von
900.000 EUR für Los 1
1.000.000 EUR für Los 2
500.000 EUR für Los 3
600.000 EUR für Los 4
400.000 EUR für Los 5
300.000 EUR für Los 6
400.000 EUR für Los 7
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Eigenerklärung Umsatz:
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von
900.000 EUR für Los 1
1.000.000 EUR für Los 2
500.000 EUR für Los 3
600.000 EUR für Los 4
400.000 EUR für Los 5
300.000 EUR für Los 6
400.000 EUR für Los 7
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
3.1 Nachweisdokumente
Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.1 Bieterangaben
Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.
-ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
3.1 Nachweisdokumente
Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.1 Bieterangaben
Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.
-ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten)
3.1 Nachweisdokumente
Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.1 Bieterangaben
Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.
-ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten):
Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen.
Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen.
Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen:
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger Bewertungsbogen aufgeführt. Führen
Anforderungen in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis bei den Anforderungen gekennzeichnet.
Die detaillierten Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden.
3.3 Ergebnis der fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung
Die Bieterangaben, die zur Verfügung gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.
Eigenerklärung Referenzen:
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
3.1 Nachweisdokumente
Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.1 Bieterangaben
Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.
-ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
3.1 Nachweisdokumente
Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.1 Bieterangaben
Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.
-ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 346 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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