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Rahmenvereinbarung zum Hosting sowie zur technischen und redaktionellen Betreuung der Internetauftritte und Zuarbeit für die Social-Media-Kanäle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung zum Hosting sowie zur technischen und redaktionellen Betreuung der Internetauftritte und Zuarbeit für die Social-Media-Kanäle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)Rahmen 16.000.000 €🏆 ]init[ AG für digitale Kommunikation · Berlin
- ]init[ AG für digitale Kommunikation · Berlin Großunternehmen
Beschreibung
Die Internetseite www.bmwk.de und die weiteren Satellitenseiten sind ein wichtiges Instrument, um die Arbeit und die vielschichtigen Maßnahmen des BMWK anschaulich und zusammenhängend darzustellen. Die Seiten dienen der breiten Öffentlichkeit als Informationsportal zu den Aktivitäten des BMWK. Außerdem finden sich auf der Webseite bmwk.de eine Auswahl an Hilfsmitteln wie beispielsweise Zugänge zu Konsultationsverfahren, FAQs, Übersichten, Grafiken und Informationen in offenen Datenformaten. Neben der technischen und redaktionellen Pflege und Weiterentwicklung des Online-Auftritts des BMWK umfasst der Auftrag auch die Unterstützung des Auftraggebers im Bereich Content-Erstellung, Content-Veröffentlichung und Community Management für Social Media. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 17.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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s. Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung 70 %Qualität
Umsetzungskonzepte (60 %), Personal (20 %) und Personalkonzept (20 %)
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Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung 30 %Preis
Es ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoption, anzugeben (Gesamtpreis).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 16.000.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ]init[ AG für digitale KommunikationAuftragsvolumen (Rahmen) 16.000.000 €1 Veröffentlichung
- 13.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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