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Zentraler 1st-Level-Support
Bayerische Landesamt für Schule (LAS) · Gunzenhausen · Bayern · Landesbehörde
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Beschreibung
Die Dienstleistung umfasst die folgenden Aufgaben: • Onboardingplanung (Meilensteine, Gateways) für einen produktiven Betrieb einschließlich professionellem Onboarding-Management. • Bereitstellung und Verwaltung einer Telefonanlage sowie Einbindung einer durch den Auftraggeber bereitgestellten zentralen Rufnummer. • Bereitstellung eines Ticketsystems und einer bidirektionalen Schnittstelle an nachgelagerte Ticketsysteme. • Zusammenarbeit mit den fachlichen und technischen 2nd-Level-Supportstellen. • Bereitstellung und Schulung des Personals des Auftragnehmers zur Erfüllung des geplanten Servicelevels. • Annahme von Anfragen (Anrufe und E-Mails u. Ä.) der Nutzer des dSdZ- Verfahrens auf at:las sowie der förderantragstellenden Erziehungsberechtigten während der vereinbarten Servicezeiten. • Ticket-Ownership (Ticketverantwortung über den gesamten Lebenszyklus des Tickets), Bearbeitung, Dokumentation und Weiterleitung der Anfragen im Rahmen der in der Servicebeschreibung vereinbarten Erstlösungsvorgaben und Kommunikationswege. • Bekanntmachung von abgestimmten Wartungs- und Störungsmeldungen über eine der Hotline vorgeschaltete Störungsansage. • Einleitung von Eskalationsmaßnahmen. • Kontinuierliche Verbesserung/Weiterentwicklung des Service in enger Kooperation mit dem Auftraggeber. • Kontinuierliche Pflege der Wissensdatenbank des Auftraggebers (z. B. durch Lessons Learned aus der Ticketbearbeitung) in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Dienstleister für einen zentralen 1st-Level-Support, der die Annahme und Bearbeitung von Nutzeranfragen (Telefon, E-Mail) für das dSdZ-Verfahren auf at:las sowie für Erziehungsberechtigte übernimmt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Bewertet wird der Gesamtangebotspreis auf Basis des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Preisblatts). Maßgeblich ist der Gesamtpreis über die Mindestvertragslaufzeit (Onboarding-Pauschale zzgl. Ticketpreis je Monat x Schätzmenge). Die Preiswertung erfolgt nach der interpolierten Preispunktzahl (lineare Interpolation). Das niedrigste eingereichte Angebot erhält die volle Punktzahl (60 Punkte). Alle übrigen Angebote erhalten Punkte entsprechend der folgenden Formel: Punkte Bieter X = (Niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis Bieter X) × 60 Ein Angebot, das doppelt so teuer ist wie das günstigste Angebot, erhält demnach 30 Punkte. Angebote, die den dreifachen Preis des günstigsten Angebots überschreiten, werden mit 0 Punkten gewertet.
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Ticketing- und Umsetzungskonzept 40 %Qualität
Die Qualitätswertung erfolgt anhand des nachfolgenden Unterkriteriums. Die Bieter reichen hierzu mit dem Erstangebot ein Konzeptdokument ein, das strukturiert zu dem Unterkriterium Stellung nimmt. Das Konzeptdokument ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen" auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis (Kopie) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landesrechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bewerber/das Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis (Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung: Die Versicherung muss eine Haftpflichtdeckungshöhe von 5.000 € für allgemeine Vermögensschäden oder ggf. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Erteilung des Zuschlags eine aktuelle Versicherungsbescheinigung als Nachweis der bestehenden Versicherung anzufordern. Die entsprechende Versicherung mit mind. der o.g. Deckungssummen muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Scientology, Bekanntmachung vom 29.10.1996 Nr. 476-2-151
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz sowie zum durchschnittlichen Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß den EU-Sanktionen gegen Russland
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich ist, dass der Bewerber über die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Geräte und Maschinen etc. verfügt und daher in der Lage ist, die geforderten Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende Auflistung (eindeutige Bezeichnung, Anzahl, technische Beschreibung/ Herstellerdatenblatt) der Geräte und technische Ausrüstung, welche für die vorgesehene Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, anzufertigen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erklärung darüber, dass mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher erfolgreich ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren, mit dem Ausschreibungsgegenstand (1st-Level-Support) vergleichbaren Dienstleistungen erbracht wurden. Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn diese • in Komplexität vergleichbaren Dienstleistungen (vgl. Leistungsbeschreibung Abschnitt „1. Zu erbringende Aufgaben“) und • die Beachtung der zu beachtenden Vorschriften für Datenschutz, IT-Sicherheit und • ein Auftragsvolumen von mind. 800 Tickets/Monat • sowie den Nachweis, dass der Zugang per SSL-VPN-Verbindungen erfolgte. zum Gegenstand haben. Dies ist im Zweifel von den Bewerbern darzulegen und nachzuweisen. Die Referenzaufträge müssen bzgl. der Lieferung der Anlage in den letzten höchstens drei Jahren erfolgreich abgeschlossen worden sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber aufzufordern, mindestens zwei entsprechende Referenzen (Bezeichnung/Beschreibung Leistung und Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers) vorzulegen. Aus der Referenzobjektbeschreibung muss zwingend die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzobjektes mit der ausgeschriebenen Leistung hervorgehen sowie erkennbar sein, welche Leistungsteile der Bewerber/das jeweilige Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft hierbei selbst ausgeführt hat und welche Teile durch Nachunternehmer erbracht wurden. Die Vergabestelle ist berechtigt und verpflichtet, erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, falls ihr Anhaltspunkte zur Kenntnis gelangen, die eine Neubewertung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde oder Gesetzestreue des betreffenden Bewerbers erforderlich machen (§ 122 GWB). Hinweis: 1. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. 2. Falls die Erfüllung nicht möglich ist (z.B. als „Newcomer“), führt dies NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Das entsprechende Beiblatt muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" mit Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen. Die Darlegungs- und Beweislast der Leistungsfähigkeit liegt beim Bewerber. Sollten Zweifel bestehen bleiben, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt jedes Jahr über eine personelle Ausstattung von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand (1st-Level-Support) verfügt hat. Der Auftraggeber behält sich vor beim Bewerber eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach: • fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, • fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit, • geringfügig Beschäftigte anzufordern. 1. Die Angabe hat je Geschäftsjahr, mit Nennung des jew. Jahres (von/bis) und getrennt nach sämtlichen beteiligten Unternehmen zu erfolgen. 2. Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte, jeweils mit dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil, herangezogen werden. 3. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in Summe über eine personelle Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe – von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand (1st-Level-Support) verfügt oder eine Begründung abgeben, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor beim Bewerber eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach: • fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, • fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit, • geringfügig Beschäftigte anzufordern. Hinweise: 1. Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte, jeweils mit dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil, herangezogen werden. 2. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. 3. Sollten die personelle Ausstattung weniger als 15 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Das entsprechende Beiblatt muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" mit Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen. Die Darlegungs- und Beweislast der Leistungsfähigkeit liegt beim Bewerber. Sollten Zweifel bestehen bleiben, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.691 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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