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Kauf von Planungsleistungen und Vertragsübernahme von Planungsleistungen betreffend den Leitungsabschnitt Sande - Bunde (HYSAB, ehemals NRL II)
AquaDuctus Pipeline GmbH · Kassel · Hessen
Beschreibung
Die Beschaffung umfasst dabei zwei miteinander verknüpfte Gegenstände: Zum einen den Ankauf von bereits vorhandenen Planungsleistungen (Bestandsplanung) einschließlich der hierfür erforderlichen Nutzungsrechte sowie zum anderen den Eintritt in bereits bestehende Planerverträge. Die ggf. zu erwerbenden Planungsleistungen sind zu etwa 80% abgeschlossen. Gegenstand der bisherigen Planung sind insbesondere eine Trassenstudie, Baugrunduntersuchungen sowie ein Umweltgutachten zur Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens. Bei dem betreffenden Leitungsabschnitt handelt es sich um ein ca. 78 km lange Leitung im Bereich Bunde - Sande. Die Open Grid Europe (nachfolgend: OGE), ein Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas, plante zunächst den Neubau der Leitung unter dem Namen NRL II. Diese ist Bestandteil des Wasserstoffkernnetzes. Der neue Vorhabensträger AquaDuctus führt die Leitung unter dem Namen HYSAB. Mehrere Ingenieurbüros wurden mit der Planung der Leitung beauftragt, die Arbeiten jedoch vor etwa zwanzig Monaten unterbrochen und in diesem Zuge aus dem Projektportfolio der OGE entfernt. Es stellt sich nun die Frage nach der Übernahme der bereits erstellten Planungsunterlagen sowie den Eintritt in bereits bestehende Planungsverträge. Im Rahmen der Markterkundung sollen insbesondere Erkenntnisse zu nachfolgenden Thematiken gewonnen werden: Die Planungsunterlagen sind zu etwa 80% abgeschlossen. Zahlreiche Erkundungsarbeiten wurden durchgeführt. Hierzu wurden ca. 200 Bohrungen auch auf Grundstücken privater Eigentümer durchgeführt, die zumindest nach hiesigem Kenntnisstand keine Zustimmung zu erneuten Bohrungen erteilt haben. Für die Erstellung der vollständigen Planungsunterlagen durch ein hierzu befähigtes Ingenieurbüro sind unter anderem geotechnische Berichte von Fachfirmen erforderlich. Die hierzu erforderlichen Informationen existieren bislang jedoch nur in Form von Rohdaten. An diesen Rohdaten verfügt die OGE über Nutzungsrechte und kann diese der AquaDuctus gege
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erwerb von Bestandsplanungsleistungen und Übernahme bestehender Planerverträge für eine ca. 78 km lange Leitung.
- Die Planungsunterlagen sind zu ca. 80% abgeschlossen und beinhalten Trassenstudien, Baugrunduntersuchungen und Umweltgutachten.
- Rohdaten von Erkundungsarbeiten (ca. 200 Bohrungen) müssen aufbereitet und zu vollständigen Planungsunterlagen bis zum 01.01.2027 verarbeitet werden.
- Das Planfeststellungsverfahren ist für Q2/2027 angesetzt, was eine strikte Einhaltung des Zeitplans erfordert.
Die Ausschreibung betrifft den Kauf von Planungsleistungen und die Vertragsübernahme für den Leitungsabschnitt Sande - Bunde (HYSAB).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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