Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb IT & Digitalisierung IT-DienstleistungenSoftware
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

L-Bank - Europaweite Vergabe einer KI-gestützten Lösung zur Verarbeitung von Elterngeldanträgen und Nachweisen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 16.11.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung, einer KI-gestützten SaaS-Lösung zur Verarbeitung von Elterngeldanträgen und zugehörigen Nachweisen einschließlich der hierfür erforderlichen Anpassungs-, Integrations-, Einführungs-, Betriebs-, Support-, Wartungs- und Weiterentwicklungsleistungen sowie deren Integration in die Systemlandschaft der L-Bank (nachfolgend auch "Lösung" genannt). Die Lösung wird als betriebsbereite Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) bereitgestellt und umfasst die für die Leistungserbringung erforderlichen Anwendungs-, Infrastruktur-, Betriebs-, Support-, Wartungs- und Weiterentwicklungsleistungen.

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beschaffung einer KI-gestützten SaaS-Lösung zur Verarbeitung von Elterngeldanträgen und Nachweisen.
  • Umfassende Leistungen von Anpassung und Integration bis hin zu Betrieb, Support und Weiterentwicklung.
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.
  • Erforderlich sind nachweislich Erfahrung mit ähnlichen KI-gestützten Verarbeitungslösungen und deren Integration in bestehende Systemlandschaften.

Gesucht wird eine KI-gestützte SaaS-Lösung zur automatisierten Verarbeitung von Elterngeldanträgen und Nachweisen.

Die Leistung umfasst die Bereitstellung, Anpassung, Integration, Einführung, den Betrieb, Support, die Wartung und Weiterentwicklung der Lösung. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Innovation
  • Prozess-Innovation
Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · L-Bank - Europaweite Vergabe einer KI-gestützten Lösung zur Verarbeitung von Elterngeldanträgen und Nachweisen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
  • Preis 300 Pkt.

    Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

  • Betriebs-, Support-, Sicherheits- und Datenschutzkonzept 100 Pkt.
    Qualität

    Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eigenerklärung über das Bestehen - einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen sowie - einer Cyberversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 100.000 oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Eigenerklärung über den Jahresumsatz im Jahr 2025 einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (KI gestützte Lösungen zur Dokumentenverarbeitung). Mindestanforderung: Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (KI gestützte Lösungen zur Dokumentenverarbeitung) im Jahr 2025 muss mindestens 700.000 EUR netto betragen haben.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Vorlage von mindestens einer Referenz über die Bereitstellung und Implementierung einer KI-gestützten Lösung zur automatisierten Dokumentenklassifikation und Datenextraktion einschließlich der strukturierten Übergabe der Ergebnisse an ein Fach-, E-Akten- oder vergleichbares Bestandssystem. Die Referenzlösung muss frühestens am 1. August 2024 produktiv in Betrieb genommen worden sein. Die produktive Inbetriebnahme muss abgeschlossen sein; der Betrieb, die Weiterentwicklung oder sonstige Leistungen des Referenzprojekts dürfen bei Ablauf der Teilnahmefrist noch an-dauern. Eine produktive Inbetriebnahme liegt vor, wenn die Referenzlösung im regulären Geschäftsbetrieb des Referenzgebers für den vorgesehenen fachlichen Zweck tatsächliche Geschäftsfälle verarbeitet und die Verarbeitungsergebnisse für die fachliche Bearbeitung verwendet werden. Reine Konzepte, Modelltests, Proofs of Concept, Demonstrationen und Pilotbetriebe erfüllen die Mindestanforderung nicht. Hinweise: Die geforderten Referenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Datum der produktiven Inbetriebnahme, - produktive Inbetriebnahme, - Leistungsumfang (Art und Inhalt der Leistung), - kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ), - Vergleichbarkeit des Referenzprozesses - Verarbeitungsvolumen der Referenzlösung. Die Vorlage von mehr als insgesamt drei Referenzen ist nicht erwünscht.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Fortsetzung: Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer 4.2.2 des Bewerbermemorandums sowie gem. Ziffer X der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Für die Auswahl werden jeweils nur maximal drei Referenzen für eine "KI gestützte Lösungen zur Dokumentenverarbeitung" berücksichtigt. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die bis zu drei Referenzen wie folgt bewer-tet: Es können je Referenz maximal 70 Punkte (insgesamt maximal 210 Punkte) erzielt werden: Die Referenzen werden wie folgt bewertet: Kriterium "Vergleichbarkeit des Referenzprozesses" (max. 15 Punkte) Es wird ausschließlich die höchste zutreffende Stufe gewertet. - KI-gestützte Bearbeitung von Anträgen auf gesetzlich geregelte Sozialleistungen 15 Punkte - KI-gestützte Bearbeitung sonstiger gesetzlich geregelter Leistungs-,Förder- oder Verwaltungsverfahren mit individueller Antrags- oder Anspruchsprüfung 8 Punkte - Keine der vorgenannten Ausprägungen ist erfüllt 0 Punkte Gesetzlich geregelte Sozialleistungen sind Leistungen, die aufgrund sozialrechtlich geregelter Anspruchsvoraussetzungen durch einen öffentlichen Leistungsträger bearbeitet werden. Hierzu zählen insbesondere die in den Sozialgesetzbüchern vorgesehenen Leistungen sowie Elterngeld, Wohngeld und vergleichbare Sozialleistungen nach dem Recht anderer Staaten. Sonstige gesetzlich geregelte Leistungs-, Förder- oder Verwaltungsverfahren sind Verfahren außerhalb der gesetzlich geregelten Sozialleistungen, bei denen auf Grundlage gesetzlicher oder sonstiger verbindlicher Vorgaben individuell über Anträge, Ansprüche, Leistungen, Förderungen oder vergleichbare Verwaltungsentscheidungen entschieden wird. Eine ausschließlich technische Dokumentenverarbeitung ohne individuelle fachliche Antrags- oder Anspruchsprüfung genügt nicht. Kriterium "Verarbeitungsvolumen der Referenzlösung" (max. 15 Punkte) Bewertet wird die höchste Anzahl fachlich eigenständiger Fälle aus den unter dem Kriterium "Vergleichbarkeit des Referenzprozesses" genannten Antrags-, Anspruchs-, Leistungs-, Förder- oder Verwaltungsverfahren, welche die Referenzlösung innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von zwölf Monaten im Produktivbetrieb verarbeitet hat. Es wird ausschließlich die höchste zutreffende Stufe gewertet. - mindestens 10.000 Anträge oder Ansprüche innerhalb von zwölf zusammenhängenden Monaten 15 Punkte - mindestens 5.000, aber weniger als 10.000 Anträge oder An- sprüche innerhalb von zwölf zusammenhängenden Monaten 8 Punkte - mindestens 1.000, aber weniger als 5.000 Anträge oder Ansprüche innerhalb von zwölf zusammenhängenden Monaten 3 Punkte - weniger als 1.000 Anträge oder Ansprüche oder keine nach- vollziehbare Mengenangabe 0 Punkte Für die Ermittlung des Verarbeitungsvolumens wird jeder fachlich eigenständige Fall inner-halb des angegebenen Zwölfmonatszeitraums nur einmal gezählt. Einzelne Dokumente, Seiten, Nachreichungen, Bearbeitungsschritte oder wiederholte Verarbeitungsläufe des-selben Falls werden nicht zusätzlich berücksichtigt. Kriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 40 Punkte) Deckungsgrad: alle 5 Themenfelder: 40 Punkte Deckungsgrad: 4 Themenfelder: 32 Punkte Deckungsgrad: 3 Themenfelder: 24 Punkte Deckungsgrad: 2 Themenfelder: 16 Punkte Deckungsgrad: 1 Themenfeld: 8 Punkte Bewertet wird, welche der nachfolgenden auftragsbezogenen Erfahrungsmerkmale im jeweiligen Referenzprojekt tatsächlich umgesetzt wurden. Für jedes nachweislich erfüllte Themenfeld werden acht Punkte vergeben. Ein Themenfeld gilt nur als erfüllt, wenn sämtliche in dem jeweiligen Themenfeld genannten Bestandteile umgesetzt und anhand der Referenzbeschreibung nachvollziehbar belegt wurden. Eine lediglich geplante, angebotene oder technisch grundsätzlich mögliche Funktion gilt als nicht erfüllt. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mi

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 16.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.201 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 501.268 €
Oberes Quartil 2.506.196 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 16.11.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)
Vergabenummer 2026/3209
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Karlsruhe, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 17.10.2026
CPV-Codes (3) 72000000 · IT-Dienstleistungen
72210000 · IT-Dienstleistungen
48921000 · Software
(Was ist das?)
Erfüllungsort Karlsruhe
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 99× verlängerbar
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Vergabeberatung
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB · Stuttgart

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Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 65.333 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.893 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 18.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: