Spezielle Nachweise thermische Behandlung: 1. Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen. 2. Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Dies muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls eine angebotene thermische Entsorgungsanlage außer Betrieb genommen werden muss, entweder durch die Benennung einer weiteren thermischen Entsorgungsanlage und / oder durch ein Klärschlammlager. 3. Genehmigung der Verbrennungsanlage/n zur thermischen Entsorgung (Auszug). 4. Beschreibung des Verfahrensschemas (Übernahme und Transport, ggf. Zwischenlagerung, ggf. Aufbereitung). 5. Benennung der Waage 6. Benennung der zu untersuchenden Parameter, der einzuhaltenden Grenzwerte