Präqualifikation / Eignungsnachweise
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Oberlandesgericht Dresden · Dresden · Sachsen
Neue Ausschreibungen wie diese — jede Woche per Email
Branche „Verkehr & Logistik" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Branche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Beförderung von förmlichen Zustellungen für sächsische Justizdienststellen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Basierend auf 31 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Auch relevant für
📬
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →