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Weiterentwicklung der operationellen Wasserhaushaltsmodellierung zur Wasserstands- und Ablussvorhersage
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Los 1 VergebenWeiterentwicklung der operationellen Wasserhaushaltsmodellierung zur Wasserstands- und Ablussvorhersage🏆 HYDRON Ingenieurgesellschaft für Umwelt und Wasserwirtschaft mbH · Karlsruhe
- HYDRON Ingenieurgesellschaft für Umwelt und Wasserwirtschaft mbH · Karlsruhe
Beschreibung
Um die Vorhersagequalität weiter zu verbessern und die in der HVZ genutzten Modelle an neue Entwicklungen anzupassen muss das Wasserhaushaltsmodell LARSIM kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt werden. Zusätzlich benötigt die HVZ Unterstützung bei der Kontrolle des operationellen Modellbetriebs sowie bei der Fehlerbehebung im Routinebetrieb, im Hochwassereinsatz, in Niedrigwasserphasen oder in Zeiten kritischer Wassertemperaturen. Nicht zuletzt ist es nach jedem abgelaufenen Ereignis erforderlich, die Vorhersagequalität zu analysieren und daraus einen Verbesserungsbedarf im HVZ-System zu untersuchen und ggf. umzusetzen. Eine kontinuierliche Anpassung an die neue Datenformate, Berechnungsgrundlagen oder weitere Umstände ist für die Vorhersagequalität unabdingbar.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Kalkulierter Preis für die Laufzeit des Vertrages
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer HYDRON Ingenieurgesellschaft für Umwelt und Wasserwirtschaft mbHZuschlagswert 1.503.072 €1 Veröffentlichung
- 20.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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