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Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW, Drei- Seiten- Kipper, aufgeteilt in zwei Lose: Los 1: Drei 18 t LKW mit Kran Los 2: Drei 18 t LKW ohne Kran
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 21.09.2026, 10:30 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW, Drei- Seiten- Kipper, aufgeteilt in zwei Lose; Los 1: Drei 18 t LKW mit Kran und Los 2: Drei 18 t LKW ohne Kran, für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW mit Drei-Seiten-Kipper.
- Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 (drei LKW mit Kran) und Los 2 (drei LKW ohne Kran).
- Die Fahrzeuge werden für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld benötigt.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Stadt Bielefeld sucht die Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW mit Drei-Seiten-Kipper-Aufbau, aufgeteilt in zwei Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Ggfs. Erklärungen zu Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bietergemeinschaft Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (sh. Anlage A zum Angebot). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist, - dass die/der bevollmächtigte/n Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften. Verwendet der Bieter eine eigene Erklärung zur Bietergemeinschaft, so stellt er sicher, dass alle geforderten Anforderungen zur Bietergemeinschaft in der eigenen Erklärung aufgeführt werden. Eignungsleihe Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des/der in Anspruch genommenen Unternehmen(s) zu erklären. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser/dieses Unternehmen(s) vorlegt. Nachunternehmen Sofern der Einsatz eines Nachunternehmers/Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen er-bracht werden sollen, beizufügen (sh. Anlage A zum Angebot). Hinweis: Nach Zuschlagserteilung ist der erstmalige Einsatz von Nachunternehmern oder die Änderung des Nachunternehmereinsatzes nur nach schriftlicher Zustimmung durch die AG zulässig.
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Muster (ohne Echtheitsnachweis)
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzuläs-sig.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter soll mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen: Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Lieferleistungen. Hier betrifft es ein Fahrzeug in einer dem Leistungsverzeichnis vergleichbaren Gewichtsklasse und Ausführung bzw. Ausstattung (das Produkt ist vom Bieter anzugeben) - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre, - an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber. Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 24 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 82 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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