Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Ersatzbeschaffung von vier Servern und einer SAN-Erweiterung des Herstellers HPE

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden · Sachsen

Angebote bis 01.07.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)

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Beschreibung

Im SMS in Dresden sind vier Server des Herstellers HPE im Rahmen einer Ersatzbeschaffung und in Verbindung mit Speichererweiterungen für das SAN des Herstellers HPE zu beschaffen. Ziel des Vergabeverfahrens ist die jeweilige Lieferung mit festgelegter Konfiguration von vier Servern und Speichererweiterungen für das SAN des Herstellers HPE.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Beschaffung von vier HPE-Servern und einer HPE-SAN-Erweiterung für das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Dresden.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Ersatzbeschaffung von vier Servern und einer SAN-Erweiterung des Herstellers HPE
  • Preis 100 %

    Gesamtangebotspreis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 235 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 272.524 €
Median 752.976 €
Oberes Quartil 9.144.640 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden

vergabestelle@sms.sachsen.de
0000

Stammdaten
Angebotsfrist 01.07.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 29.05.2026
  2. Angebotsfrist 01.07.2026
  3. Wertung ca. 02.07.2026

Schätzungen basieren auf 1236 vergleichbaren Vergaben in IT & Digitalisierung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 85/26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 29.05.2026
CPV-Code 48820000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden
Laufzeit 22.07.2026 – 02.12.2026
Bindefrist (?) 21 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.147 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.826 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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