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054 26 119 Langerwehe - Energetische Sanierung Europaschule - Los 1: Leistungen im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude
Gemeinde Langerwehe · Langerwehe · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Gemeinde Langerwehe plant die Energetische Sanierung der Europaschule, Gebäude 1, Josef-Schwarz-Straße 16, 52379 Langerwehe und hat dafür bereits Fördermittel im Rahmen des Förderprogrammes „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“ beantragt. Für die Übernahme weiterer Planungsleistungen sucht die Gemeinde geeignete Planer.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude für die energetische Sanierung der Europaschule in Langerwehe.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Geeignete Planer werden gesucht, die Erfahrung in der energetischen Sanierung von Schulgebäuden nachweisen können.
- Die Gemeinde hat Fördermittel im Rahmen eines spezifischen Programms beantragt.
Die Gemeinde Langerwehe sucht Planer für die energetische Sanierung der Europaschule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachgespräch 35 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Bieter aufgefordert, zu sechs fachlichen Fragen mit Bezug auf das vorliegend ausgeschriebene Projekt eine inhaltlich überzeugende Antwort bzw. Lösung zu entwickeln und diese im Rahmen eines Fachgesprächs zu präsentieren. An dem Gespräch müssen die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmender Ort statt. Den Teilnehmenden des Fachgesprächs werden drei der Fragen spätestens zwei Wochen vor Durchführung des Gesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen der Präsentation jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt verlangt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Gesprächstermin mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Das Fachgespräch wird ca. 45 Minuten dauern. Die Bewertung der Antworten erfolgt durch eine Jury der Auftraggeberin insbesondere nach den untenstehenden Unterkriterien. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Gespräche in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Fachgespräch“. Der Bieter, dessen Fachgespräch nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Fachgespräch“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Fachgespräch mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunktzahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Fachgespräch die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Entwicklung von projektspezifischen Lösungen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl. Es werden die folgenden fachlich-inhaltlichen Aspekte bewertet: 1. Auseinandersetzung mit den Fragestellungen 2. Nachvollziehbare Entwicklung der Antworten 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungen 4. Spontane Problemlösungskompetenz bei unbekannten Fragen 5. Nachvollziehbarer Umgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im Projektverlauf
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Preis 30 %
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P=100-((Preis des jeweiligen Angebots-niedrigster Preis) * 100)/(niedrigster Preis) Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Bitte beachten Sie, dass die Preise für die in der Leistungsbeschreibung als „optionale Leistung“ aufgeführten Leistungen nicht in das Zuschlagskriterium „Preis“ einfließen sollen. Diese Preise für optionale Leistungen sind daher nicht in die Gesamtsumme einzuberechnen.
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Qualifikation des Projektteams 25 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei • eine Projektleitung und • eine stellvertretende Projektleitung benannt werden müssen. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise (Lebenslauf, Urkunden, etc.) vom Bestbieter hinreichend zu belegen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Kriterium Unterkriterium Punkte Erfahrung des Projektteams mit der Objektplanung Gebäude i.S.d. § 34 HOAI (bis zu 20 Punkte) 10 Jahre oder mehr 20 mindestens 8 Jahre 16 mindestens 6 Jahre 12 mindestens 4 Jahre 8 mindestens 2 Jahre 4 Erfahrung des Projektteams mit der Einbindung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 15 in den letzten drei Jahren 15 Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes(bis zu 50 Punkte) Erfahrung des Projektteams mit Sanierung, Umbau oder Neubau eines Bildungsgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes 10 Erfahrung des Projektteams mit der energetischen Sanierung der Fassaden und Fenster 10 Erfahrung des Projektteams mit der seriellen Fassadensanierung 20 Erfahrung des Projektteams mit dem Planen im laufenden Betrieb 5 Erfolgreiche Umsetzung von Projekten im vorgesehenen Kosten- und Zeitrahmen 5 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt.
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Präsentation 10 %Qualität
Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmender Ortstatt. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 10 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Thema der Präsentation wird die Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojektesein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des/der Referenzprojekte, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen, 5. Kommunikations- und Dokumentationsstrategie Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Präsentationen in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“. Der Bieter, dessen Präsentation nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Präsentation“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zur am besten bewerteten Präsentation mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunktzahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrer Präsentation die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des/der Referenzprojekte“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 EUR für Sach- und über 3.000.000 EUR für Personenschäden je Schadensfall (mind. 3-fach maximiert je Kalenderjahr) abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich des Neubaus, der Erweiterung oder des Umbaus eines Hochbauprojektes in den letzten 7 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich durch eine Rückrechnung, ausgehend von dem Tag des Abgabeschlusses für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren. Auch nicht abgeschlossene Projekte können als Referenzprojekte aufgeführt werden. Hierbei muss jedoch mindestens die Leistungsphase 4 erbracht und abgenommen worden sein. Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz - die energetische Sanierung - Nettobaukosten (KG 300) in Höhe von mindestens 2 Mio. € umfassen. Die Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz erfüllt werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens drei Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeitende (VZ-Äquivalente) verfügen. Diese müssen mindestens 2 Architekt*innen und/oder Ingenieur*innen (bzw. vergleichbare Qualifikation) umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.207 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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