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SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSbaD Los 1🏆 NWS Bahnservice GmbH · Nürnberg
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Los 2 VergebenSbaD Los 2🏆 NWS Bahnservice GmbH · Nürnberg
- NWS Bahnservice GmbH · Nürnberg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)
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📅 Laufzeit endet am 30.04.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 24.09.2026 AvL 005 - Aufgrund der Festlegung der Sicherungsmaßnahme durch die BzS in Abstimmung mit der Bauüberwachung werden zusätzliche ATWS-Warngeber und Schaltantragsteller über die ursprünglich angesetzten Mengen hinaus benötigt. Der bestehende Auftragnehmer führt die Sicherungsleistungen bereits aus und ist für die Planung, Koordination und Disposition der Sicherungsmaßnahmen verantwortlich. Die zusätzlichen Geräte und Personale müssen unmittelbar in die bestehenden ATWS-Planungen und Einsatzabläufe integriert werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, Koordinationsaufwand und Verantwortungsunklarheiten bei der Sicherungsplanung und Einsatzsteuerung verursachen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre daher mit erheblichen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden AvL 006 - Es handelt sich um die Fortführung der Gestellung und Vorhaltung von ZVW (Vegetationswarngeräten) und Handeinschaltern. Die Veranlassung der Leistungen erfolgt aufgrund der Festlegungen der BzS in Abstimmung mit der Bauüberwachung als Sicherungsüberwachung. Hintergrund ist das Erfordernis zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen während der Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke. Die bereits mit AvL003 / Nachtrag Nr. 03 behandelten Leistungen sind über den 30.04.2026 hinaus weiterhin erforderlich. Der bestehende Auftragnehmer führt die Sicherungsleistungen bereits aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen sowie Koordinations- und Haftungsabgrenzungsaufwand verursachen und wäre mit erheblichen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden.
- 24.09.2026 AvL 004 - Der Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich angeordneten Leistungen unmittelbar an die bereits durch den Auftragnehmer eingerichteten Sicherungsmaßnahmen, Dispositionsabläufe und technischen Einrichtungen anknüpfen. Eine Trennung der Leistungen würde die Funktionsfähigkeit und den sicheren Betrieb der Sicherungsmaßnahme beeinträchtigen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen organisatorischen und betrieblichen Problemen führen, da eine erneute Abstimmung mit der BzS, der Bauüberwachung sowie den beteiligten Stellen erforderlich wäre. Zudem wären zusätzliche Einweisungen, Dispositionsanpassungen und Schnittstellenabstimmungen notwendig, wodurch Terminverzögerungen, Mehraufwand und Risiken für den Bauablauf sowie die Betriebssicherheit entstünden. AvL 008 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Sicherungsleistung wird auf Grundlage der für den Streckenabschnitt gültigen Sicherungspläne als durchgehende Leistung erbracht. Das automatische Warnsystem ist eingerichtet und wird vom Auftragnehmer betrieben. Die Gestellung der Handeinschalter erweitert ausschließlich die Menge dieser bereits laufenden Leistung. Ein anderer Auftragnehmer müsste für denselben Sicherungsbereich eigene Sicherungspläne aufstellen und eine eigene Warntechnik einrichten. AvL 010 - Eine Fremdvergabe der Leistung an einen Dritten ist aus technischen und betrieblichen Gründen nicht möglich, da die Überhöhungsmodule eine direkte Systemerweiterung der bereits installierten Festen Absperrung (FA) darstellen. Der Einsatz eines Drittunternehmens würde die technische Zulassung, Systemkompatibilität und statische Standsicherheit der Gesamtanlage gefährden sowie die klare Haftung für die durchgehende Schutzwirkung gegenüber dem laufenden Zugbetrieb aufheben. Zudem ist die Leistung eng mit den täglichen Sicherungsabläufen und Sperrpausen der beauftragten ARGE verzahnt, sodass eine Separierung zu erheblichen Schnittstellenproblemen und Bauablaufstörungen führen würde. AvL 011 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die feste Absperrung im betroffenen Abschnitt ist Bestandteil einer durchgehenden, vom Auftragnehmer im Rahmen des Sicherungsvertrages errichteten und vorgehaltenen Absperranlage. Das Umstecken betrifft einen Teilabschnitt dieser laufenden Anlage, der kurzfristig innerhalb weniger Tage umzusetzten war. Die Absperrung wurde im selben Zeitraum ununterbrochen vorgehalten.
- 22.06.2026 AvL 002 Die Baustelle ist durch folgende Umstände gekennzeichnet: Sperrpausen, parallele Arbeiten verschiedener Bauvertragsfirmen und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen. Organisatorisch und aus technischer Sicht ist es sinnvoller, die zusätz. Leistungen durch jenen AN durchführen zu lassen, welcher auch die sonstigen Arbeiten in diesem Bereich durchführt und somit bereits im Projekt tätig ist, über Gerätschaften und Mannschaft auf der Baustelle verfügt,sowie sich mit den projektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen auskennt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf sich ergebende Schnittstellen und Haftungsabgrenzungen sinnvoller. Es macht keinen Sinn, eine andere Firma für diese Tätigkeit zu beauftragen, wenn der vorhandene AN die erforderliche Leistung erbringen kann.
- 17.06.2026 AvL 003 Es handelt sich um Gestellung von Zugverkehrssicherung (ZVW) und Handeinschaltern sowie Vegetationswarngeräte mit WGGehörschutzkombination inkl. Vorhaltung. Die Veranlassung dieser Leistung erfolgte aufgrund den Festlegungen der BzS in Abstimmung mit der BÜW als Sicherungsüberwachung. Hintergrund ist das Erfordernis zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen, welche sich aus den Gegebenheiten vor Ort ergeben haben und entsprechend festgelegt wurden als Sicherungsmaßnahme während den Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 38 Tage nach Fristende
Auftragnehmer NWS Bahnservice GmbH1 Veröffentlichung
- 23.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 902 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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