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Beschaffung eines Vertriebs- und Abos-Systems für die VER
Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH · Ennepetal · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) ist ein regional operierendes Verkehrsunternehmen und Partner im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Als Mobilitätsdienstleister und Verkehrsunternehmen sorgt die VER für einen leistungsstarken Nahverkehr, der die Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises verbindet und mit der Region vernetzt. Da das bestehende Vertriebssystem am Ende seines Produktlebenszyklus ist und wirtschaftlich nicht mehr auf (((etiCORE aufgerüstet werden kann, hat sich die VER entschieden, ein neues, zukunftsorientiertes Vertriebs- und Abo-System zu beschaffen, das auch der fort-schreitenden Digitalisierung Rechnung trägt. Das neue System muss über 20.000 Kunden mit Abonnements (Jedermann-Abos, Job-Tickets und Schüler-Tickets, inkl. Deutschlandticket) sowie EBE-Vorfälle verwalten, die Ticket-Ausgabe als VDV-KA Chipkarte und Barcode (Motics) sicherstellen sowie auf (((etiCORE aufgerüstet werden können. Zahlungen sind über Lastschrift sowie Debit- und Kreditkarten (Zahlungsdienstleister) zu realisieren. Webportale ermöglichen einen einfachen Online-Zugang für alle Kunden (inkl. Schüler bzw. Erziehungsberechtigte für die Beantragung von Schülertickets). Darüber hinaus werden Großkundenportale für Unternehmen (Job-Tickets) und Kostenträger sowie Schulen bereit-gestellt, mit dem Ziel, möglichst viele Prozesse zu digitalisieren. Des Weiteren soll das neue Vertriebssystem in einem externen Rechenzentrum als PaaS-Lösung (Platform-as-a-service) betrieben werden. Weitere Bestandteile des Projektes sind die Übernahme des aktiven Kundenstamms aus dem Altsystem (Datenmigration), die Schnittstelle zum Massenpersonalisierer sowie die Lieferung von Personalisierungseinheiten (Chipkartendrucker und Chipkarten-Schreibgeräte) und die Software-Wartung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung eines neuen, zukunftsorientierten Vertriebs- und Abo-Systems als PaaS-Lösung für die VER.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Maximal 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
gemäß Teil A - Anlage A6 - VER_Wertungssystematik Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand folgenden Verfahrens nach UfAB 2018 in der erweiterten Richtwertmethode. • Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = L : P Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Wertungspunkte P = Preis (Euro) für die Leistungserbringung (wie zuvor beschrieben) Die Kennzahl Z wird auf einen ganzzahligen Wert skaliert. Im Schritt 1 wird diese Kennzahl dafür verwendet, die aussichtsreichsten vier Anbieter für den Schritt 2 zu ermitteln. • Im Schritt 2 wird eine Verhandlungsrunde jeweils einzeln mit den aussichtsreichsten vier Anbietern geführt, die: o ein gültiges und rechtverbindliches indikatives Angebot abgegeben haben, o alle Muss-Kriterien (A Kriterien) erfüllen, o die mindestens 80 % der Wertungspunkte aus der schriftlichen Angebotsausarbeitung (d.h. mindestens 591,2 Punkte) erreicht haben. Die Ergebnisse dieser Verhandlungsrunde werden umfassend dokumentiert. Die vier aussichtsreichsten Anbieter werden ferner zur Teststellung eingeladen. Die Ergebnisse aus der Teststellung fließen in die Bewertungen der finalen Angebote ein. • Im Schritt 3 wird nach Abgabe der finalen Angebote durch die Bieter die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis auf Basis einer Neubewertung erneut und wie in Schritt 1 beschrieben ermittelt. Hierbei fließen neben der Bewertung des schriftlichen Teils des finalen Angebotes auch die Bewertungen aus der Teststellung in die Angebotsbewertung mit ein. • Im Schritt 4 wird ein Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (Obergrenze) und dem Wert der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % (Untergrenze) gebildet. Angebote inner-halb des Korridors werden zunächst als gleichwertig betrachtet. • Entscheidungskriterium für die Vergabe innerhalb dieser Gruppe von gleichwertigen Angeboten ist die höchste Gesamtsumme der Wertungspunkte (L). Sofern die führenden Angebote jeweils die gleiche Anzahl von Wertungspunkten (L) erreicht haben, entscheidet zwischen diesen Angeboten der niedrigste Preis (P). Hauptkriterien: A) Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen (Kap. 3 der Leistungsbeschreibung): Die grundsätzlichen Anforderungen werden durch Anforderungen an Zukunftsfähigkeit, Normen, allgemeine Systemanforderungen sowie kommerzielle Anforderungen bestimmt. B) Erfüllung der technischen/funktionalen Anforderungen (Kap. 4 der Leistungsbeschreibung): Die Erfüllung der technischen/funktionalen Anforderungen spiegelt auch den technischen Wert wider. C) Erfüllung der Anforderungen zum IT-Betrieb und der Wartung (Kap. 6 der Leistungs-beschreibung: Das Kriterium repräsentiert die Qualität des IT-Betriebs und der Wartung. D) Erfüllung der Dienstleistungs- und bieterbezogene Anforderungen (Kap. 6 der Leistungsbeschrei¬bung: Das Kriterium repräsentiert die Qualität der Dienstleistungs- und sonstigen Anforderungen. E) Erfüllung der Anforderungen aus der Teststellung (Kap. 7 der Leistungsbeschreibung) Die Erfüllung der Anforderungen aus der Teststellung werden auf Basis von Testszenarien durch ein Testteam des Auftraggebers ermittelt (siehe auch „Teststellung“).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Der Bewerber fügt den Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise bei. (Dieser darf nicht älter sein, als der 01.03.2026.)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber erbringt den Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe: - für Personen- und Sachschäden mind. 1 Mio. EURO je Schadensereignis - für Vermögensschäden, die nicht im Zusammenhang mit Sach- und Personenschäden stehen mind. 500.000 EURO je Schadensereignis
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: (zwingender Mindestjahresumsatz: durchschnittlich 1.200.000 EUR)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern sich mehr als fünf Bewerber um die Teilnahme bewerben, wird eine Platzierung vorgenommen auf Grundlage der maximal möglichen 20 Punkte. Nur die fünf bestplatzierten Bewerber erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Sofern weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen wie der Fünftplatzierte, werden auch diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bewertung: - Kann der Bewerber keine Referenz in den letzten 5 Jahren vorlegen, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. - Ist eine Anforderung zwingend zu erfüllen, steht vor der Anforderung ein MUSS. Wird eine der MUSS-Anforderungen nicht erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet. Kann der Bewerber keine Referenz vorweisen, die alle MUSS-Kriterien erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Ist eine SOLL-Anforderung erfüllt, wird 1 Punkt vergeben. Es sind max. 9 Punkte je Referenz erreichbar, d. h. max. 18 Punkte für 2 Referenzen. Weitere Referenzen werden nicht gewertet. Über die Anlage zum Qualitätsmanagement können 2 weitere Punkte über Soll-Kriterien erreicht werden. Dadurch ergibt sich die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl von 20 Punkten. Es sind Nachweise über ausreichend Erfahrung in der Umsetzung vergleichbarer Leistungen durch Referenzen zu erbringen. Die unten aufgeführte Anlage „Referenzprojekt“ ist je Projekt ausgefüllt vorzulegen. Sofern eine Referenz, ggf. auch in Teilen, durch einen oder mehrere Nachunternehmer erbracht wurde, sind die Nachunternehmer mit ihren zugehörigen Leistungsanteilen je Referenz zu benennen. Vorgaben für Referenzen und Bewertung: Vorlage und Nachweis von mind. 1 Projektreferenz für die Lieferung und Inbetriebnahme eines Abo-Systems nach VDV-KA. Es können bis zu 2 Projektreferenzen vorgelegt werden. Wird eine zweite Referenz angegeben, muss auch diese mindestens die MUSS-Anforderungen erfüllen. Die Leistungserbringung bzw. die Produktivnahme muss in den letzten 5 Jahren erfolgt sein. Als Nachweis ist das Abnahmeprotokoll oder eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen. Die Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit in Art und Größe der Installation den Anforderungen des Auftraggebers weitgehend entsprechen (Verwaltung von mindestens 10.000 Abo-Verträgen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 145 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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