Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Neubau einer Pflegeeinrichtung: Landschaftsbauarbeiten

Landkreis Osterholz · Osterholz-Scharmbeck · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen

Beschreibung

Der Landkreis Osterholz beabsichtigt für den Neubau einer Pflegeeinrichtung die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind Landschaftsbauarbeiten für den Neubau einer Pflegeeinrichtung.
  • Das offene Vergabeverfahren wird vom Landkreis Osterholz durchgeführt.
  • Der Erfüllungsort ist Osterholz-Scharmbeck.

Vergeben werden Landschaftsbauarbeiten für den Neubau einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Osterholz.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Neubau einer Pflegeeinrichtung: Landschaftsbauarbeiten
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

  • Eintragung Handelsregister

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

  • Gesamtjahresumsatz

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

  • Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 21.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.085 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 308.485 €
Median 820.480 €
Oberes Quartil 1.760.450 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 21.07.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2026002898
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Landkreis Osterholz
Standort Osterholz-Scharmbeck, Niedersachsen
Veröffentlicht 17.06.2026
CPV-Codes (3) 45112700 · Bauleistungen
45112710 · Bauleistungen
45112712 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Osterholz-Scharmbeck
Bindefrist (?) 62 Tage
Frist für Rückfragen 15.07.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 338.567 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.608 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 56 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Osterholz. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landkreis Osterholz · Osterholz-Scharmbeck

vergabe@landkreis-osterholz.de
+49 47919301290