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Regeneration Rundfunk-Sendetrupp UKW / DAB+
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Reneration Rundfunk-Sendetrupp UKW / DAB+ nebst Peripherieleistungen. Der gesamte Leistungs- und Lieferumfang ergibt sich aus dem Vertrag in Verbindung mit dessen Anlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Ausschreibung zur Regeneration eines Rundfunk-Sendetrupps für UKW/DAB+ inklusive Peripherieleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Unterschriebene Eigenerklärung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034) 2. Formlose Eigenerklärung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel über den Gesamtumsatz von mindestens 15 Mio. EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahren. Für die Bietergemeinschaft gelten dieselben Bedingungen wie für den Bieter. Der Mindestgesamtumsatz bemisst sich insgesamt für die Bietergemeinschaft. Es ist ein Gesamtumsatz von mindestens 15 Mio. EUR der letzten drei Geschäftsjahre gefordert. 3. Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch eine aktuelle, formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten: 1. Kundenverbindung/Kontoführung 2. Finanzielle Verhältnisse 3. Kreditwürdigkeit/Zahlungsfähigkeit
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
1. Nachweis über mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 3 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung), mit vergleichbaren Lieferleistungen. Vergleichbar ist das Referenzprojekt mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn das Projekt die Herstellung und Lieferung und/ oder Umrüstung von Rundfunksendekabinen nach aktuellem Stand der Technik zum Vertragsgegenstand hatte und das Projekt ein Auftragsvolumen von mindestens 2 Mio. EURO (netto) aufwies. Eigenerklärung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel, dass eine solche Referenz vorliegt sowie Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
1. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer 2. Angaben zur Eigentümerstruktur 3. Falls Bietergemeinschaft vorliegt: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierrüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Vollmacht vorzulegen. 4. Eigenerklärung Auftragnehmer-RUS-Sanktionen entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel 5. Vorlage eines aktuellen Handels-Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bietern (jeweils nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben. 6. Sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemeinschaft entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel 7. Sofern zutreffend: Formular BAAINBw B-V 044 - Erklärung betreffend bevorzugte Berücksichtigung entweder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur oder händisch unterzeichnet (eingescannt) mit Ort, Datum und Firmenstempel
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 21.04.2026 - aktuell
- Frist 07.04.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 07.04.2026 -
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 56 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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