Energiewirtschaftliches Abrechnungssystem
Stadtwerke Dinslaken GmbH · Dinslaken · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Stadtwerke Dinslaken GmbH beabsichtigt, ein energiewirtschaftliches Abrechnungssystem, einschließlich der Systemeinführung, dem anschließenden Betrieb sowie der Datenextraktion zu beschaffen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt die Ausschreibung der benötigten Leistungen in zwei Fachlosen: Los 1: Abrechnungssoftware und Implementierungsprojekt Los 2: Datenextraktion Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist den Leistungsbeschreibungen und den Anlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Stadtwerke Dinslaken GmbH schreiben ein energiewirtschaftliches Abrechnungssystem mit Implementierung und Betrieb in zwei Losen aus (Los 1: Software und Implementierung, Los 2: Datenextraktion).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Bewerber können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Teilnahmeanträge einreichen. Es werden alle geeigneten Bewerber dazu aufgefordert, ein Erstangebot auf Basis der Vergabeunterlagen abzugeben. Die Frist für die Abgabe der Angebote wird die Auftraggeberin voraussichtlich im gegenseitigen Einvernehmen mit den Bietern gemäß § 15 Abs. 3 SektVO festlegen. Zudem ist geplant, dass mindestens eine Verhandlungsrunde / Bieterpräsentation stattfindet. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er gem. der Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien festgelegt hat. Dabei handelt es sich um zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Die Ausschlusskriterien können - anders als "Mindestanforderungen" analog zu § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV - zum Gegenstand von Verhandlungen gemachtwerden. Der Auftraggeber kann im Laufe der Verhandlungen und bei erneuter Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Im finalen Angebot müssen die Bieter die vom Auftraggeber festgelegten Ausschlusskriterien einhalten. Eine Nichterfüllung im finalen Angebot führt zum Ausschluss des Angebots. Die Auftraggeberin lässt Nebenangebote nicht zu, § 33 Abs. 1 SektVO. Die Auftrag-geberin lässt weitere Hauptangebote nicht zu. Sollte ein Bieter bei beiden Losen jeweils als wirtschaftlichster Anbieter ermittelt werden, erhält dieser den Zuschlag jeweils auf beide Lose. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Bewerberbogen und den Verfahrensbedingungen, zu entnehmen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 70 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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