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Bereitstellung von Cloud-Services für den Betrieb der Förderzentrale Deutschland (FZD)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Cloud-Services aus dem Portfolio des Cloud-Anbieters Amazon Web Services (AWS) durch einen autorisierten Cloud-Reseller (Auftragnehmer – AN) zur Aufrechterhaltung des Betriebs der FZD inklusive Supportleistun-gen (nach Bedarf). Aufgabe des AN ist es, das AWS-Portfolio für den AG zugänglich zu ma-chen, d. h. dieses vom Cloud-Anbieter zu erwerben und dem AG eine entgeltliche Nutzung der Services zu ermöglichen. Der AN stellt dem AG den vollen Zugriff auf das AWS-Portfolio (mit Ausnahme des angeschlossenen Marktplatzes ) bereit, inklusive Preismodell, Rabatt-strukturen, Abrechnung und Supportpakete. Der AN muss berechtigt sein, diese Leistung gemäß den aktuellen Cloud-Partnerprogrammen des Anbieters für Kunden der öffentlichen Verwaltung bereitzustellen, abzurechnen und zu unterstützen. Darüber hinaus beabsichtigt der AG das dedizierte EU-Cloud-Angebot „AWS European Sovereign Cloud“ zu nutzen. Aufgabe des AN ist es, das Angebot dem AG zugänglich zu machen (sobald verfügbar und möglich). Nicht Bestandteil der Leistung sind das Betriebsmanagement, die Pflege und Wartung sämtlicher Software-Komponenten der FZD sowie die Erbringung von Leistungen im Störungsma-nagement der FZD.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Bereitstellung von Cloud-Services (AWS) durch einen autorisierten Cloud-Reseller für die Förderzentrale Deutschland (FZD).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Beschreibung: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Siehe Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.1
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro pro Schadensfall (Mindestens 2.000.000 Euro p.a. Gesamthaftung). Siehe Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.2
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über die Nicht-Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. siehe Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.5
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Siehe Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.8
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Partnerstatus: Es muss der Partnerstatuts mittels Zertifikat nachgewiesen werden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.5
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Supportleistungen: Es muss der Support mittels Zertifikat nachgewiesen werden.Weiteres entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.6
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 750.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Siehe Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.3
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen Bereitstellung Cloud-Services Es müssen jeweils für jeden der oben genannten Bereiche mindestens zwei Referenzen vorgelegt werden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.4.
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Nachunternehmer-Anteil
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) Siehe Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.9
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Gültige Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle. Siehe Verfahrensbeschreibung Ziff. 3.3.7
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.125.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 22.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PROTOS Technologie GmbHZuschlagswert 1.011.600 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.156 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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