Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
die Begehung der Anlage
Freistaat Bayern, vertreten durch die im Vertrag genannte Behörde, vertreten durch das LfU · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 28.09.2026, 09:00 Uhr (noch 27 Tage)
Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft mit dem Anerkennungsbereich Technische Gewässeraufsicht Abwasseranlagen (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Probenahme vor Ort, die Begehung der Anlage, die Prüfung der Eigenüberwachung sowie die Kontrolle der Jahresberichte. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Rosenheim und Weiden vergeben werden.
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die technische Überwachung kommunaler Kläranlagen in verschiedenen bayerischen Amtsbezirken von 2027 bis 2030.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Zulassung für den Bereich Probenahme und allgemeine Kenngrößen nach LaborV. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht beigelegt werden.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/7731ffee-cff2-4e42-b92a-5d4c9d12038f/suitabilitycriteria Eigenerklärung über das Bestehen einer Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben und gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht beigelegt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
die Begehung der Anlage
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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