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Implementierung und Inbetriebnahme von Firewallsystemen sowie einer Network Access Controll-Lösung
Bezirkskliniken Schwaben (KU) · Augsburg · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Das Beschaffungsvorhaben über die Lieferung, Implementierung und die Inbetriebnahme der Firewallsysteme nebst Serviceleistungen sowie die die Lieferung, Implementierung und die Inbetriebnahme einer zentralen Network Access Control Lösung (NAC) nebst Serviceleistungen werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in den nachfolgend definierten Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben. Im Einzelnen: • Los 1: Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme von Firewallsystemen nebst Serviceleistungen sowie • Los 2: Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme einer zentralen Network Access Control Lösung (NAC), jeweils nebst Serviceleistungen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen in den vorgenannten Losen zu vergeben. Dabei können die Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 VgV für jedes einzelne Los oder aber für mehrere Lose bzw. sämtliche Lose (Los 1 und Los 2) ein Hauptangebot abgeben. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Anforderungs- und Kriterienkatalog (Leistungsverzeichnis) sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Umfang der vertraglichen Leistungspflichten Firewallsysteme (Los 1): Die Firewall-Lösungen müssen die nachfolgenden Kriterien zur IT-Sicherheit des KHZG Fördertatbestandes Nr. 10 erfüllen. Mit den Funktionalitäten der Firewall-Lösungen müs-sen zwingend und nachweislich • die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.10 der KHZG-Förderrichtlinie zum Förder-tatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV und • die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 KHSFV erfüllt werden. Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zählen u.a.: • Ablösung der bestehenden Firewallsysteme sowie Installation und Implementie-rung der neuen Firewallsysteme in die Systemumgebung des Auftraggebers • Schulungsleistungen sowie • Inbetriebnahme mit Service- und Wartu
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung Sektion 5.1.9
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung zur Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme von Firewallsystemen und einer zentralen Network Access Control (NAC) Lösung inklusive Serviceleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 06.09.2024 Änderung Sektion 5.1.9
- Frist 06.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 23.08.2024 Änderung Sektion 5.1.9
- 07.08.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 549 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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