Der Ravensberger Park in zentraler Lage der östlichen Innenstadt, zwischen Bleichstraße und Heeper Straße gelegen, ist für die Stadt Bielefeld und die Bewohner*innen der angrenzenden Quartiere aufgrund seiner Grün-, Erholungs- und Aufenthaltsflächen sowie seiner Relevanz in der Stadtgeschichte und das heutige kulturelle Leben der Stadt Bielefeld von großer Bedeutung. Die als Betriebsgelände der Ravensberger Spinnerei 1855 errichtete Fläche wurde bis in die 1960er Jahre als Produktionsstätte für die Textilverarbeitung genutzt. Der heutige Ravensberger Park umfasst 13 denkmalgeschützte Bestandsbauten sowie historische Gartenanlagen, an denen bis heute die Industriegeschichte der Stadt abzulesen ist. Nach Schließung der Spinnerei und dem Erwerb der Fläche durch die Stadt im Jahr 1971 konnten der Park und seine Gebäude 1972 als Ensemble gerettet und unter Denkmalschutz gestellt werden. Unter dem Leitbild einer kulturell genutzten "grünen Insel" wurde das Gelände im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehr und mehr zu einem Kulturpark entwickelt. Mit der Restaurierung und Umnutzung der historischen Gebäude siedelten sich nach und nach kulturelle und öffentliche Nutzungen (Volkshochschule, Museen, Kino, Stadtverwaltung etc.) an. Im Laufe der Jahre hat der Ravensberger Park jedoch an Aufenthalts- und Freiraumqualitäten verloren, sodass Handlungsbedarf zu einer gestalterischen Aufwertung gegeben ist. Die Defizite des Ravensberger Parks liegen in der mangelnden Aufenthaltsqualität durch fehlende Sitzmöglichkeiten und eine wenig attraktive Gestaltung der Grünflächen. Mangelnde Beleuchtung, Orientierung und die Wahrnehmbarkeit im Stadtgefüge sind weitere Defizite, die der Park derzeit aufweist. Im Rahmen des Wettbewerbs ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Ravensberger Park sowie den denkmalrecht-lichen Vorgaben und ökologischen Herausforder
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Verfahrensmerkmale
„Mitglieder der Jury Fachpreisgericht: Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen Sachpreisgericht: N. N. Vorsitz Stadtentwicklungsausschuss N. N. Bezirksbürgermeister*in Mitte Martin Adamski, Dezernent für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Gesundheit Stadt Bielefeld Claudia Koch, Dezernentin für Wirtschaft und Stadtentwicklung Stadt Bielefeld Stellvertretendes Fachpreisgericht: Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn Klaus Schulze, Landschaftsarchitekt, Soest Stellvertretendes Sachpreisgericht: Sven Dodenhoff, Abteilungsleiter Stadtentwicklung Stadt Bielefeld N. N. Dezernat für Umwelt, Mobilität, Klimaschutz und Gesundheit Stadt Bielefeld N. N. Stellv. Bezirksbürgermeister*in Mitte N. N. Stellv. Vorsitz Stadtentwicklungsausschuss Bereits ausgewählte Teilnehmer: (1) bbz landschaftsarchitenten berlin GmbH, Berlin (2) club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln (3) GREENBOX LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Partner-schaftsgesellschaft mbH, Köln (4) KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Düsseldorf Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 72.000 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen: 1. Preis 28.800 EUR 2. Preis 21.600 EUR 3. Preis 14.400 EUR Anerkennung 7.200 EUR Die Preise und die Anerkennung werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.“
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Qualitätsmanagement
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: - Name und Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin (Büroname) mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Art der Bewerbergemeinschaft, Name und Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerberin, des Vertreters/der Vertreterin der Bewerbergemeinschaft mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV; - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB; - Eigenerklärung und Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass der Bieter/die Bieterin / Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Bei nicht ausreichender Deckssumme: Eigenerklärung und Bestätigung eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird. Anforderung bei Bewerbung als Landschaftsarchitekturbüro: Personenschäden 2 Millionen EUR und Sach- und Vermögensschäden 0,6 Millionen EUR. Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft: Anforderungen Landschaftsarchitekturbüro, weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft Eigenerklärung und Bestätigung mittels Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ohne Anforderungen an die Versicherungshöhe; - für die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis); - Eigenerklärung bzgl. EU-Sanktionspaket
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es ist mindestens eine Referenz einer öffentlich zugänglichen Grünfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich einzureichen. Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren (07.2015 bis 07.2025) geplant worden sein. Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht beziehungsweise begonnen worden sein. Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen mindestens 300.000 EUR brutto betragen haben.
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Großbritannien und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" berechtigt sind. Dies ist in Form eines Kammernachweises zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Großbritannien und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 Abs. 1 VgV) Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin/Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Antragstellerinnen/Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Präqualifikation / Eignungsnachweise
„Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
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Alle 2 Kategorien freischalten
Mit Starter sehen Sie alle extrahierten Zitate dieser Bekanntmachung — nicht nur eine Kategorie.
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.
Ø Bieter in der Branche4.0
Methodik & Datenbasis
Historischer Durchschnitt aus 253.856 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.608 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bielefeld.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: