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Arbeitnehmerüberlassung ScanZen
Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird externes Scanpersonal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für das Scanzentrum ScanZen.
- Der Bedarf entsteht durch einen strukturellen Mengensprung bei der 'Weißen Post' und dient der Spitzenabdeckung.
- Das Verfahren SteuBel umfasst das Scannen, digitale Aufbereiten und Bereitstellen von Steuererklärungen für Finanzämter in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.
- Der Auftraggeber ist die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) mit Erfüllungsort in Karlsruhe.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Scanzentrum (ScanZen) der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Da-tenverarbeitung (LZfD) erfolgt der Scanbetrieb zentralisiert und landesweit für Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das Verfahren SteuBel (Steuerliche Beleglesung) ermöglicht, die bei den Finanzämtern in Papier-form eingehenden Dokumente (z.B. Steuererklärungen) einzuscannen, die ausgelesenen Daten digital aufzubereiten und die Erklärungsdaten den Bearbeitern der Finanzämter zur Veranlagung des Steuerfalls digital zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der Personalausstattung mit internem Personal der Finanzverwaltung ist an der Grundlast für Baden-Württemberg ausgerichtet. Darüberhinausgehender Personalbedarf soll über externes Scanpersonal (Arbeitnehmerüberlassung) abgedeckt werden. Ein struktureller Mengensprung im Bereich der sog. Weißen Post führt zu einem Mehrbedarf in der Spitzenabdeckung.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
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Festanstellung 0 Pkt.Qualität
Das eingesetzte Personal ist beim Verleiher fest angestellt.
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Qualifizierung 0 Pkt.Qualität
Der Verleiher verpflichtet sich, für die gemäß der Leistungsbeschreibung unter Tz. 2.1.1 bis 2.1.4 zu erbringenden Tätigkeiten ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.
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Fähigkeiten 0 Pkt.Qualität
Der Verleiher verpflichtet sich Personal einzusetzen, das über die in der Leistungsbeschreibung unter Tz. 2 geforderten Fähigkeiten verfügt: o Teamfähigkeit o höfliche Umgangsformen o Verlässlichkeit und Gewissenhaftigkeit o Bereitschaft zur Mehrarbeit o gute Auffassungsgabe und hohe Lernbereitschaft o zügiges, sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten o Diskretion o deutsche Sprache in Wort und Schrift (Muttersprache oder mind. Niveau B2) o Gute Computerkenntnisse (Anwenderkenntnisse)
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Datenschutz 0 Pkt.Qualität
Der Verleiher verpflichtet sich, dass das eingesetzte Personal die in der Leistungsbeschreibung unter Tz. 2 beschriebenen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt: o Für jeden eingesetzten Mitarbeiter ist vor dem ersten Einsatz ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorzulegen. o Der Verleiher stimmt zu, dass das eingesetzte Personal auf die Datenschutzbestimmungen des Entleihers vereidigt wird.
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Regelarbeitszeit 0 Pkt.Qualität
Der Verleiher stellt durch seine optimierte Personalorganisation sicher, dass die Regelarbeitszeit eines/-r Leiharbeitnehmers/-in nicht überschritten wird.
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systemische Überwachung der Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung 0 Pkt.Qualität
Der Verleiher übernimmt die systemische Überwachung der Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung. Er tauscht selbständig das Personal spätestens vor Ablauf der Frist nach § 1 Abs. 1 b Ar-beitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aus.
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Mitarbeiterpool 0 Pkt.Qualität
Der Verleiher stellt einen Mitarbeiterpool zur Verfügung und die maximal bestellte Mitarbeiterzahl ist für die Bildung des Pools mit dem Faktor 2 multipliziert.
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Abrufbarkeit innerhalb 24 Stunden 0 Pkt.Qualität
Kurzfristige Abrufbarkeit (innerhalb 24 Stunden) in hoher Mitarbeiterstärke ist gewährleistet.
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hohe Kontinuität 0 Pkt.Qualität
Hohe Kontinuität des eingesetzten Personals ist gegeben, so dass das Personal nicht ständig neu eingearbeitet werden muss.
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Taggleicher Ersatz bei Krankheit/Urlaub 0 Pkt.Qualität
Taggleicher Ersatz von erkranktem oder in Urlaub befindlichen Personal ist gewährleistet. Gegebenenfalls Aufstockung der Personalstärke um am Vortag nicht ersetzte Mitarbeiter. Wird akzeptiert.
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Ersatz am Folgetrag nach Abmeldung 0 Pkt.Qualität
Ersatz am Folgetag von Personal, welches wegen nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung abgemeldet wurde, durch Personal mit gleichen Qualifikationen und in gleicher Anzahl ist gewährleistet.
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Flexibilität 0 Pkt.Qualität
Es wird akzeptiert, dass die Einsatzzeiten und Personenanzahl flexibel auf die Bedürfnisse des Entleihers abgestimmt und eingehalten werden.
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Arbeitszeiten montags-freitags 0 Pkt.Qualität
Flexible Arbeitszeiten montags - freitags, regelmäßig oder an einzelnen Tagen, zwischen 4 und 10 Stunden täglich in der Zeit von 6 - 19 Uhr werden akzeptiert.
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Einarbeitungszeit 0 Pkt.Qualität
Der Entleiher bildet das eingesetzte Personal innerhalb einer Arbeitswoche (3 Tage á 6 Stunden) selbst aus. Für die Dauer der Einarbeitungszeit (30 Stunden) kann kein Kostenersatz in Rechnung gestellt werden. Wird akzeptiert.
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Probezeit 0 Pkt.Qualität
Das Personal müss nach der Einarbeitung für eine Woche (5 Tage á 6 Stunden) im ScanZentrum zur Probe arbeiten um die geforderte Qualifikation nachzuweisen. Gelingt der Nachweis der Qualifikation nicht, ist der Entleiher berechtigt, die Mitarbeiter als ungeeignet abzumelden. In diesem Fall wird die Probezeit nicht vergütet. Wird akzeptiert.
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Ausbildung 0 Pkt.Qualität
Kaufmännische Ausbildung, kaufmännischer Schulabschluss oder vergleichbar auf dem Niveau 3 des EQR/DQR
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Bedarf hat sich geändert
1 Veröffentlichung
- 10.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.200 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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