LSW Lambrecht, Str. 3280 km 62,930 bis km 72,290
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes; Lärmschutzmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Lambrecht der Strecke 3280. Stichwörter: Lärmschutzwand, Lärmschutzwände
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Lambrecht.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
8 Veröffentlichungen
- 23.03.2026 26: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 27: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 09.09.2025 VAW 12, 14, 16, 21 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 12.08.2025 VAW9 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. VAW17 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können VAW19 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können VAW23 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können VAW24 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können
- 10.06.2025 VAW 11, 13, 15, 18, 20, 22 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 29.04.2025 7- Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 12.03.2025 5) Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 8) Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 10) Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 19.02.2025 LÄ03 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // LÄ04 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // LÄ06 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 30.10.2024 LÄ01 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // LÄ02 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 07.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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