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Weiterentwicklung sowie Erweiterung um eine überwiegend interaktive Subdomain und Support des Internetauftritts der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
SIRUP GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Cybersicherheitsagentur sucht einen Dienstleister, der die bestehende Webseite weiterentwickelt und technisch betreut. Außerdem muss der künftige Auftragnehmer ein neues Unterangebot auf einer Subdomain konzipieren, entwickeln und umsetzen, um eine Plattform des Warn- und Informationsdienstes zu realisieren. Zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs des gesamten Internetauftritts sind zu-sätzlich Service- und Supportleistungen sowie Leistungen zur Software-Pflege für die Laufzeit von 24 Monaten mit einer Verlängerungsoption um weitere 24 Monate zu er-bringen. Für die bestehende Website gilt dies ab Vertragsbeginn, für die neu entstehen-de Plattform kommen Support- und Serviceleistungen hinzu. Die Erbringung von Service- und Supportleistungen und Leistungen zur Software-Pflege für die Plattform des Warn- und Informationsdienstes muss nach der Abnahme des Konzepts und mit dem Tag der Inbetriebnahme beginnen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
50
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Leistung 50 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 154 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SIRUP GmbHZuschlagswert 400.000 €1 Veröffentlichung
- 30.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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