Vergeben Textilien & Arbeitsschutz
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 4 Lose

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Gefangene der Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 4 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los 1 Bekleidung
    🏆 Schuh-Höhn GmbH · Viernau
  • Los 2 Vergeben
    Los 2 Schuhe und Zubehör
    🏆 Schuh-Höhn GmbH · Viernau
  • Los 3 Vergeben
    Los 3 Kleinartikel
    🏆 Schuh-Höhn GmbH · Viernau
  • Los 4 Vergeben
    Los 4 Berufskleidung
    🏆 Schuh-Höhn GmbH · Viernau
Auftragnehmer
  • Schuh-Höhn GmbH · Viernau
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 850.000 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 08.06.2026

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Schuh-Höhn GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Bekleidung für die Justiz in Niedersächsische für den LZN Webshop.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 70 %

    Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

  • Nachhaltigkeit 30 %
    Qualität

    Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Schuh-Höhn GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Los 1 Bekleidung
Schuh-Höhn GmbH Wert nicht veröffentlicht
Los 2 Los 2 Schuhe und Zubehör
Schuh-Höhn GmbH Wert nicht veröffentlicht
Los 3 Los 3 Kleinartikel
Schuh-Höhn GmbH Wert nicht veröffentlicht
Los 4 Los 4 Berufskleidung
Schuh-Höhn GmbH Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 850.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Schuh-Höhn GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 08.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 71 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 408.237 €
Median 408.237 €
Oberes Quartil 408.237 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover

850.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 081-RV-JVA/2025-03.341
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Hannover, Niedersachsen
Veröffentlicht 08.06.2026
CPV-Codes (7) 18000000 · Bekleidung und Textilien
18100000 · Bekleidung und Textilien
18110000 · Bekleidung und Textilien
18210000 · Bekleidung und Textilien
18230000 · Bekleidung und Textilien
18420000 · Bekleidung und Textilien
18810000 · Bekleidung und Textilien
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,9 in der Branche) (?)
Lose 4
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Schuh-Höhn GmbH · Viernau

Auftragnehmer (?)
Schuh-Höhn GmbH
Vertrag 08.06.2026

Ø Bieter in der Branche 4.9

Historischer Durchschnitt aus 23.924 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%

Anteil der erfassten Verfahren in Textilien & Arbeitsschutz mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 2.623 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 75%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →