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Bestandsräumung im Seuchenfall – Geflügel und Klauentiere
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit · Erlangen · Bayern · Landesbehörde
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Beschreibung
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die materiellen, technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und des Tiergesundheitsgesetz vom 27. März 2026 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden. Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Tötung von Geflügel und Los 2 die Tötung von Klauentieren (Paarhufer) umfasst.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Sonstiges
Das Wichtigste auf einen Blick
- Dienstleistung zur Bestandsräumung von Geflügel und Klauentieren im Seuchenfall.
- Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für Geflügel, Los 2 für Klauentiere.
- Es werden materielle, technische und personelle Kapazitäten zur effektiven Tierseuchenbekämpfung benötigt.
- Die Leistungserbringung muss den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/429 und des Tiergesundheitsgesetzes entsprechen.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Bestandsräumung von Geflügel und Klauentieren im Seuchenfall.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
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