Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Rahmenvereinbarung über den Abruf von Support, Pflege und Programmierleistungen für das Client-Server-System zur Hochwasservorhersage "Delft-FEWS" 2026-2030

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde

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Beschreibung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) verfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) das Ziel, die nachteiligen Folgen während eines Hochwasserereignisses durch Maßnahmen der Informationsvorsorge zu reduzieren. Prognosen zur Entwicklung von Abfluss- und Wasserstandverhältnissen sind dabei eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige Vorbereitung auf Hochwasserereignisse. Hierzu betreibt das LANUK NRW ein Hochwasservorhersagesystem mit der Software Delft-FEWS. Für das bestehende Client-Server System der Software sind regelmäßige Support und Wartungsarbeiten einschließlich Störungsbeseitigungen erforderlich. Der Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystem für eine performante und die stabile Bereitstellung von Vorhersagen ist zu gewährleisten. Außerdem ist die Weiterentwicklung der Systeme kontinuierlich zu unterstützen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV europaweit ausgeschrieben.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung für Support, Pflege und Programmierleistungen der Software Delft-FEWS.
  • Leistungen umfassen Störungsbeseitigung, Betrieb von Produktiv-, Redundanz- und Testsystemen sowie Weiterentwicklung.
  • Offenes, europaweites Vergabeverfahren nach VgV.
  • Erforderlich sind nachgewiesene Erfahrungen im Bereich Client-Server-Systeme und Software-Support.

Gesucht wird ein Wirtschaftsteilnehmer für eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Support-, Pflege- und Programmierleistungen für das Client-Server-System zur Hochwasservorhersage "Delft-FEWS" für die Jahre 2026-2030.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Eigenerklärung "Intermediary-Status" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung "Intermediary-Status": Der Bieter muss einen sog. "Intermediary-Status" des Herstellers Deltares für Delft-FEWS dokumentieren.

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Berufsgenossenschaft,

  • Eintragung Handelsregister

    Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf: ? Eintragung im Berufs-/Handelsregister

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a. Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Eigenerklärung) (ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) in Bezug auf: ? Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden muss

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Vorstellung des Projektteams - Projektleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die gesamte Vertragslaufzeit hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe eine Projektleitung sowie eine stellvertretende Projektleitung zu benennen. Die benannten Personen sind grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit für diese Leistungserbringung einzusetzen. Ein Austausch ist nur aus wichtigem Grund und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig; die Ersatzperson muss über mindestens gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Beide Personen sind durch Vorlage einer Kurzvita vorzustellen. Die Kurzvita hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: - Name, - aktuelles Tätigkeits- bzw. Arbeitsgebiet, - Ausbildung, - fachliche Qualifikationen, - relevante Berufserfahrung, - sonstige für die Auftragsausführung einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen. Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit haben die für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung benannten Personen jeweils ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Umweltingenieurwissenschaften, Hydrologie oder einer vergleichbaren einschlägigen Fachrichtung nachzuweisen. Als Nachweis ist die Vorlage einer Kopie des jeweiligen Studienabschlusses ausreichend. Weiterhin hat der Bieter nachzuweisen, dass mindestens einer der beiden oben benannten Personen (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung) bereits in der Funktion "Projektleitung" beschäftigt bzw. eingesetzt wurde. Zum Nachweis sind hierzu mindestens zwei Referenzprojekte darzustellen, die innerhalb der letzten sechs Jahre (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) durchgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen inhaltlich die Entwicklung von Hochwasservorhersagesystemen zum Gegenstand gehabt haben. Auf einem gesonderten Beiblatt sind für jedes Referenzprojekt mindestens folgende Angaben zu machen: - Bezeichnung des Projekts, - Auftraggeber, - Leistungszeitraum, - Rolle/Funktion der benannten Projektleitung im Projekt, - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit Bezug zur Entwicklung von Hochwasservorhersagesystemen. Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 10 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen. Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Projektleiter bzw. die Stellvertretung des Projektleiters hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.

  • Qualitätsmanagement

    Vorstellung des Projektteams - Weitere Mitarbeitende (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot sind Mitarbeiterprofile der vorgesehenen Projektmitarbeitenden sowie eine Darstellung der Organisation des Projektteams einschließlich der Aufgabenzuordnung auf die einzelnen Personen einzureichen. Das Projektteam muss aus mindestens zwei projektmitarbeitenden Personen bestehen. Weiterhin ist nachzuweisen, dass mindestens eine der benannten Projektmitarbeitenden in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte (gem. Unternehmensreferenzen (s. Ziffer 17.2 Ziffer d) der Ausschreibungsbestimmungen) mitgewirkt hat. Hierzu ist die jeweilige Funktion und der konkrete Aufgabenbereich innerhalb des Referenzprojekts darzustellen. Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über Fachkenntnisse verfügen, die hinsichtlich Umfang, Art und Weise mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Dabei müssen innerhalb des Projektteams die für die jeweiligen Aufgabenbereiche erforderlichen Kenntnisse abgedeckt sein, insbesondere in den Bereichen Datenverarbeitung und Hydrologie. Zum Nachweis der beruflichen Befähigung des eingesetzten Personals ist für jede benannte Person eine aussagekräftige Darstellung der Qualifikationen vorzulegen. Diese hat insbesondere die projektbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen zu berücksichtigen und kann beispielsweise durch Studiennachweise, Zeugnisse, Zertifikate oder vergleichbare Nachweise erfolgen. Dies schließt die Nennung von vergleichbaren Projekten ein, in denen die jeweils vorgesehene Person bereits in dem für sie vorgesehenen Aufgabenbereich tätig war. Dabei ist insbesondere die ausgeübte Funktion, die wesentlichen Aufgaben sowie der Zeitraum der Tätigkeit anzugeben. Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Dabei muss die jeweilige Ersatzperson über mindestens gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unternehmensreferenzen (ggfs. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen) Der Bieter hat auf einem gesonderten Beiblatt mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) anzugeben, die nach Um-fang, Art und Weise mit der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung vergleichbar sind. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Daten anzugeben: - Name des Auftraggebers - Name der Ansprechperson beim Auftraggeber mit Angabe der Telefon-Nummer und E-Mail Adresse - Beschreibung des Projektgegenstandes - Aussagekräftige Beschreibung des fachlichen Leistungsumfangs - Leistungszeitraum (Leistungsbeginn bis Projektabschluss, auf die Leistungen des Bieters bezogen) Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 10 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen. Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.729 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.000 €
Oberes Quartil 2.160.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen

336.134 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 09.07.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 03.06.2026
  2. Angebotsfrist 09.07.2026
  3. Wertung ca. 10.07.2026

Schätzungen basieren auf 3438 vergleichbaren Vergaben in IT & Digitalisierung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 53;1001975322;EU
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 03.06.2026
CPV-Codes (2) 72000000 · IT-Dienstleistungen
98300000 · Sonstige Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Duisburg
Laufzeit 48 Monate
Bindefrist (?) 57 Tage
Frist für Rückfragen 25.06.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.949 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.774 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Daten korrigieren →