Offenes Verfahren Bauauftrag EU-Oberschwelle

KARLA Verwaltungs- und Bildungszentrum - Bodenbelagsarbeiten I

Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung · Karlsruhe · Baden-Württemberg

Beschreibung

KARLA Verwaltungs- und Bildungszentrum - Bodenbelagsarbeiten I

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.529 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 66.259 €
Median 123.366 €
Oberes Quartil 226.963 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

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    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

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Stammdaten
Angebotsfrist 19.05.2026 (noch 29 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Standort Karlsruhe, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 14.04.2026
CPV-Code 45432130
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Karlsruhe
Laufzeit 14.09.2026 – 20.06.2028
Bindefrist (?) 59 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 7.4

Historischer Durchschnitt aus 256.624 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -25%
KMU-Bieteranteil 7%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)