BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3) VA inkl. TSA TA Ing BW TWP Umwelt Schall Vermessung Logistik vertiefte Kostenschätzung Bericht zur parlamentarischen Verfassung üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von BIM-Planungsleistungen für die ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3) durch die DB Netz AG.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.780 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
10 Veröffentlichungen
- 27.01.2026 MKA 33 Die Modellierung und Planung der Überleitstellen sind gesamthaft mit den beauftragten Planungsleistungen durchzuführen. Eine zusammenhängende Modellierung und Planungen in den Abschnitten ist sinnvoll, damit die Synergieeffekte durch die Beauftragung eines weiteren ANs nicht verloren gehen. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand, mehr Schnittstellen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und insbesondere zu Terminverzögerungen führen.
- 10.11.2025 MKA 31 Die Modellierung und Planung der Böschungsanpassungen am Rahrbacher Tunnel sind gesamthaft mit den beauftragten Planungsleistungen im Abschnitt 5 durchzuführen. Eine zusammenhängende Modellierung und Planung im Abschnitt 5 ist sinnvoll, damit die Synergieeffekte durch die Beauftragung eines weiteren ANs nicht verloren gehen. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand, mehr Schnittstellen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und insbesondere einer erheblichen Terminverzögerung führen.
- 10.09.2025 15 (20) - Eine wiederholte Ausschreibung würde im Projekt insbesondere durch die zeitlichen Engpässe, zu erheblichen Verzögerungen im gesamten Leistungsprozess führen. Weiterhin ist der AN durch seine bisherigen Leistungen im Projekt bereits mit der Gesamtthematik vertraut, was eine erneute Einarbeitung erspart sowie zu Synergieeffekten in der weiteren Leistungserbringung führt. 17 (22) - Die technische Planung wurde bereits zum größten Teil erbracht und muss überarbeitet werden. Die zusätzlichen Leistungen sind in der Gesamtplanung aufzunehmen. Die vom Auftragnehmer bereits begonnene Planungsleistung liegt noch nicht final vor und kann einem zusätzlichen AN nicht übergeben werden. In der laufenden Vorplanung haben sich die neue Rahmenbedingungen ergeben. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand, mehr Schnittstellen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und insbesondere einer erheblichen Terminverzögerung führen. 18 (18) - Der Nachunternehmer hat bereits Vorabstimmungen mit der Ingenieurvermessung West bezogen auf die anstehenden notwendigen Festpunktfeldprüfungen vorgenommen. Aus der bereits erfolgten Vermessung (ausgeführte Leistung aus dem Hauptvertrag) hat der NU umfangreiche Streckenkenntnis, die sich hieraus ergebenden Synergieeffekte würden verloren gehen. Die Vermessungsleistung kann einem weiteren AN nicht übergeben werden. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand, mehr Schnittstellen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und insbesondere einer erheblichen Terminverzögerung führen. Bereits begonnene Vermessungsleistungen müssen Gesamthaft bzw. einheitlicht in den Prüfläufen durch die Abteilung der Ingenieurvermessung West freigegeben werden. Diese Leistungen können nicht an einem weiteren AN übergeben werden. 18 (21) - Die zusätzlichen Objekte sind in die Gesamtplanung aufzunehmen und stehen lagetechnisch als auch planerisch in direkter Beziehung zu den vertraglich definierten Objekten. Die vom Auftragnehmer bereits begonnene Planungsleistung liegt noch nicht final vor und kann einem zusätzlichen AN nicht übergeben werden. Im Rahmen der laufenden Vorplanung haben sich die neuen Rahmenbedinungen ergeben. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand, mehr Schnittstellen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und insbesondere einer erhelblichen Terminverzögerung führen. 21 (26) - Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIM-Planung für das Los 3 beauftragt. Die vom Auftragnehmer bereits begonnenen Planungsleistungen liegen noch nicht final vor und können einem zusätzlichen Auftragnehmer nicht übergeben werden. Die Erstellung des Rettungskonzeptes für den Rahrbacher Tunnel und die damit verbundenen VA-Planung für die Rettungsplätze und FW-Zufahrten, ist abhängig von den bereits begonnenen Planungen des Auftraggebers. Die nachträgliche Einarbeitung eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu einem erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen. 22 (22) - Der Generalunternehmer hat bereits die Machbarkeitsstudie erstellt und hat hierdurch gute Streckenkenntnis und Vorwissen aus der Planungsleistung der Machbarkeitsstudie erlangt. Dieses Wissen kann einem weitern AN nicht übertragen werden, sodass die sich hieraus ergebenden Synergieeffekte verloren gehen würden. Bereits in der Machbarkeitsstudie wurden Teile der Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung erbracht und im vorliegenden Nachtragsangebot berücksichtigt. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand, mehr Schnittstellen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und insbesondere einer erheblichen Terminverzögerung führen.
- 10.09.2025 23 (24) - Die Planung der zusätzlichen Signalisierung im Rahrbacher Tunnel steht in Korrelation mit den beauftragten Planungsleistungen zum Kehrgleis und zum Tunnelquerschnitt, sodass eine gesamthafte Betrachtung unabdingar ist. Die einzelnen Leistungspakete sollten daher nicht durch unterschiedliche Auftragnehmer beplant werden. Der beauftragte Auftragnehmer befindet sich bereits in der Planung des Kehrgleises und des Tunnelquerschnittes, sodass durch die Beauftragung dieses Auftragnehmers für die zusätzliche Signalsierung die bisherigen Planungen fortgeführt werden können und daraus kein planerischer Verlust erwartet werden müsste. Die gesamthafte Übergabe der Leistungspakete an einen zusätzlichen Auftragnehmer würde zu einem erheblichen Mehraufwand und Terminverzögerungen führen, sodass mit wirtschaftlichen Verlusten zu rechnen ist. 24 (27) - Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIM-Planung für das Los 3 beauftragt. Die vom Auftragnehmer bereits begonnenen Planungsleistungen liegen noch nicht final vor und können einem zusätzlichen Auftragnehmer nicht übergeben werden. Die Planung des Instandhaltungskonzeptes für den Rahrbacher Tunnel ist abhängig von den bereits begonnenen Planungen des Auftraggebers. Die nachträgliche Einarbeitung eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu einem erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen.
- 03.04.2025 2901 Die Planungen zur Zugänglichkeit in Form einer Treppenanlage sind in Abhängigkeit zu den übrigen Planungen zum Rahrbacher Tunnel zu erstellen. Der beauftragte Arbeitnehmer befindet sich in der vertieften Planung zum Rahrbacher Tunnel. Diese können zum derzeitigen Planungsstand jedoch nicht an einen anderen Auftragnehmer übergeben werden. Zudem steht die Zugänglichkeit in Korrelation zu der zu beplanenden Böschungssicherung am Nordportal des Tunnels, da sich die Treppe im Voreinschnitt befindet. Aufgrund der Abhängigkeiten der Planungen soll der hauptauftraglich beauftragte Arbeitnehmer ebenfalls mit der Planung der Böschungssicherung beauftragt werden, sodass eine Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu Zeit- und Qualitätsverlusten führen würde. Die Übergabe des gesamten Leistungspaketes an einen zusätzlichen Auftragnehmer würde aufgrund der fortgeschrittenen Planungen ebenfalls zu erheblichen Mehraufwand und Terminverzögerungen führen.
- 27.02.2025 LÄ28 Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIM-Planung für das Los 3 beauftragt. Die vom Auftragnehmer bereits begonnenen Planungsleistungen liegen noch nicht final vor und können einem zusätzlichen Auftragnehmer nicht übergeben werden. Die hier thematisierten Themen sind abhängig von den bereits begonnenen Planungen des Auftragnehmers. Die nachträgliche Einarbeitung eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu einem erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen. aktuell
- 21.10.2024 NT_27 Die Modellierung und Planung der Böschungsanpassungen am Rahrbacher Tunnel sind gesamthaft mit den beauftragten Planungsleistungen im Abschnitt 5 durchzuführen. Eine zusammenhängende Modellierung und Planung im Abschnitt 5 ist sinnvoll, damit die Synergieeffekte durch die Beauftragung eines weiteren ANs nicht verloren gehen. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand, mehr Schnittstellen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und insbesondere einer erheblichen Terminverzögerung führen.
- 04.10.2024 21 - Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIM-Planung für das Los 3 beauftragt. Die vom Auftragnehmer bereits begonnenen Planungsleistungen liegen noch nicht final vor und können einem zusätzlichen Auftragnehmer nicht übergeben werden. Die Erstellung des Rettungskonzeptes für die Schienenwege in Welschen Ennest und die damit verbundenen VAPlanung für die Zufahrten, Zugänge und Rettungswege, ist abhängig von den bereits begonnenen Planungen des Auftraggebers. Die nachträgliche Einarbeitung eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu einem erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen.
- 12.09.2024 22 Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIM-Vorplanung für das Los 3 beauftragt. Die vom Auftragnehmer bereits begonnenen Planungsleistungen liegen noch nicht final vor und können einen zusätzlichen AN nicht übergeben werden. Die Planung des zusätzlichen Kehrgleises muss gewerkeübergreifend (Fachgewerke LST,VA und OLA) gesamthaft mit der beauftragten Vorplanung im Abschnitt 5 erfolgen. Die nachträgliche Einarbeitung würde zu einem erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen 25 Die Planung des Bahnüberganges steht in Korrelation mit den beauftragten Planungsleistungen im Abschnitt 5, u.A. zu den geplanten Varianten des Rahrbacher Tunnels. Eine gesamthafte Betrachtung der Leistungen in Abschnitt 5 ist somit sinnvoll, damit die Synergieeffekte durch die Beauftragung eines weiteren ANs nicht verloren gehen. Die nachträgliche Einarbeitung eines weiteren ANs würde zu einem erheblichen Mehraufwand in der Einarbeitung und im Koordinationsaufwand führen. Um die Fehleranfälligkeit nicht zu erhöhen und um Terminverzögerungen zu vermeiden, wird von der Beauftragung eines weiteren ANs abgeraten.
- 28.03.2024 Der beauftragte Auftragnehmer wurde bereits mit der BIMBestandsmodellierung für das Los 3 beauftragt. Die vom Auftragnehmer bereits begonnene BIM-Bestandsmodellierung liegt noch nicht final vor und kann einem zusätzlichen AN nicht übergeben werden. Die nachträgliche Einarbeitung würde zu einem erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten Fehleranfälligkeit und einer erheblichen Terminverzögerung führen. (MKA14)
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