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Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
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Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Flensburg: Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll, Landgericht Flensburg, Oberlandesgericht Schleswig, Oberverwaltungsgericht Schleswig. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Kiel: Landgericht Kiel, Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Neumünster, Amtsgericht Rendsburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Eckernförde, Sozialgericht Kiel, Staatsanwaltschaft Kiel. ______________
Vollständige Beschreibung (4.710 Zeichen)
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
Bei den Losen LOT-0001 & LOT-0002 wurde bei den Eignungskriterien Punkt 12 jeweils der Gegenstand der Leistung in "Sicherheitsdienstleistung" korrigiert. Hier war zuvor ein Übertragungsfehler vorhanden.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind externe Sicherheitsdienstleistungen für Gerichte in Schleswig-Holstein.
- Der Einsatz umfasst mindestens 4 und maximal 10 Sicherheitskräfte zur Unterstützung von Einlasskontrollen.
- Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt: Landgerichtsbezirke Flensburg/Kiel und Itzehoe/Lübeck.
- Der Einsatz erfolgt flexibel nach Abruf, voraussichtlich werktäglich zwischen 08:00 und 16:00 Uhr.
Gesucht werden externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung von Einlasskontrollen an Gerichten in Schleswig-Holstein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Qualität: Konzept zur Sicherstellung von qualifiziertem Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität 70 %Qualität
16. Mit dem Angebot ist ein Konzept gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung zur Sicherstellung von qualifiziertem Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität einzureichen.
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Zuschlagskriterium Preis 30 %Preis
15. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (je Los) einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
8. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO)). 9. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft im BDSW, BVMS oder eines gleichwertigen Berufsverbands der Sicherheitswirtschaft.
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Eintragung Handelsregister
7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
10. Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
12. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Versandapotheke), jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2023-2025) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
11. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren (2023-2025) erbrachten vergleichbaren Leistungen (Sicherheitsdienst) unter Angabe des Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
13. Eigenerklärung, dass nur IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen. 14. Benennung eines Objektbetreuers mit Angabe der Qualifikation.
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Nachunternehmer-Anteil
5. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden. 6. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 27.07.2026 Bei den Losen LOT-0001 & LOT-0002 wurde bei den Eignungskriterien Punkt 12 jeweils der Gegenstand der Leistung in "Sicherheitsdienstleistung" korrigiert. Hier war zuvor ein Übertragungsfehler vorhanden.
- Frist 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 24.07.2026 Bei den Losen LOT-0001 & LOT-0002 wurde bei den Eignungskriterien Punkt 12 jeweils der Gegenstand der Leistung in "Sicherheitsdienstleistung" korrigiert. Hier war zuvor ein Übertragungsfehler vorhanden.
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 866 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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