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Rahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg
Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport Hamburg · Hamburg · Hamburg · Oberste Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg🏆 361grad consulting GmbH · Unterschleißheim
- 361grad consulting GmbH · Unterschleißheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: 361grad consulting GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg (nachfolgend: ZDH) ist für ca. 40 Standorte mit Sende- und Empfangsanlagen des BOS-Digitalfunks im Gebiet des Landes Hamburg verantwortlich und stellt diese der Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Sicherheitsorganisation (BDBOS) für den Betrieb des bundesweiten Funknetzes bereit. Durch bauliche Veränderungen an den Standorten und im angrenzenden städtischen Umfeld entstehen regelmäßig Bedarfe an Planungs- und Infrastruktur-(dienst)leistungen für Änderungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden jährlich Leistungen für Änderungen, Um- bzw. Neubauten für zwei bis vier Standorte beauftragt. Bereits für Standortsuche und Standortauswahl sind dabei erste Unterstützungsleistungen für Machbarkeitsprüfungen und Kostenschätzungen erforderlich. Zudem werden seit 2022 die Systemtechnik sowie die Antennen aller Standorte erneuert, weshalb noch bis mindestens Ende 2026 mit zusätzlichen Anpassungsaufwänden an der Standortinfrastruktur zu rechnen ist. Die Leistungen sind entsprechend der Vorgaben des Planungshandbuches zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zu erbringen. Vorliegend wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, um einen Auftragnehmer zu finden, der diese Leistungen künftig umsetzt. Als Höchstmenge für die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist ein Betrag in Höhe von brutto 650 Tsd. EUR festgelegt. Die vorgenannte Summe umfasst sowohl die feste Laufzeit gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorgenannten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichte
Vollständige Beschreibung (2.060 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 23 Tage nach Fristende
Auftragnehmer 361grad consulting GmbH1 Veröffentlichung
- 12.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.468 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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