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Gebäudeversicherung
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Die Ausschreibung verfolgt den Zweck, den Versicherungsschutz im Bereich der Schadensversicherung der Auftraggeberin zu optimieren. Insbesondere soll durch die Ausschreibung erreicht werden, dass die Risiken der einzelnen Versicherungszweige für alle deklarierten Objekte jeweils einem Versicherer zu einheitlichen Versicherungsbedingungen übergeben werden. Die Gebäude-Versicherungswerte basieren auf den Wohn- Gewerbeflächen gemäß Objektliste. Die Gewobag hatte zum 01.12.2019 ca. 6.000 Wohnungen in Berlin-Spandau und Berlin-Reinickendorf von der Ado Properties erworben. Dieser Bestand läuft bis heute zusätzlich über einen gesonderten Versicherungsvertrag mit einem eigenen Rahmenvertrag zu dem bisherigen landeseigenen Bestand. Daher ist es u.a. eines der Ziele, eine Harmonisierung in die Versicherungsverträge und deren Rahmenverträge hineinzubringen. Der von der Ado Properties erworbene Bestand wird dementsprechend im folgendem als „Gebäude-Nebenvertrag“ und der landeseigene Vertrag entsprechend als „Gebäude-Hauptvertrag“ bezeichnet. Weiterhin muss bei der Betrachtung der Schadenzahlen beachtet werden, dass der Rahmenvertrag für den Gebäude-Hauptvertrag zum 01.01.2024 geändert wurde. In den vergangenen Jahren waren zu einzelnen Positionen Höchstentschädigungen vereinbart, die voll ausgeschöpft wurden. Im Aktuellen Rahmenvertrag sind diese entsprechend weggefallen. Bitte vergleichen Sie dazu die Erläuterungen in den Anlagen 2a und 2b (Schadenübersichten). Die Gewobag ist Auftraggeberin und beschafft die Leistungen für die in der jeweiligen Ziffer 5 zur Präambel der Titel 1 (Hauptvertrag) und Titel 2 (Nebenvertrag) aufgeführten Versicherungsnehmer.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Ausschreibung für Gebäudeversicherung zur Optimierung des Versicherungsschutzes der Gewobag.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 16.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 165 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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