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Erbringung von Dienstleistungen für Empfangs- und Führungsdienste im Hamburger Rathaus
BVC Altona · Hamburg · Hamburg · Landesbehörde
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag des Landesbetriebs RathausService den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erbringung von Dienstleistungen am Empfang des Hamburger Rathauses sowie die Durchführung von Führungen durch das Hamburger Rathaus.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand: Empfangs- und Führungsdienste im Hamburger Rathaus, geschätzter Wert 1,4 Mio. EUR.
- Offenes Verfahren mit Standardanforderungen an Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und einschlägige Referenzen.
- Auftraggeber ist der Landesbetrieb RathausService der Freien und Hansestadt Hamburg, vergeben durch das Beschaffungs- und Vergabecenter Altona.
- Erfüllungsort Hamburg; Vertrag regelt Dienstleistungen an einer zentralen, hochfrequentierten öffentlichen Liegenschaft.
- Bieter sollten Nachweise über vergleichbare Dienstleistungen in öffentlichen oder touristischen Einrichtungen sowie Personal mit Deutschkenntnissen und Kundenorientierung einreichen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg vergibt einen Dienstleistungsvertrag für Empfangs- und Führungsdienste im Hamburger Rathaus mit einem geschätzten Wert von 1,4 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 40 %Qualität
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cc424c6b-5c19-48d1-bc30-08406cdd325f/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Allgemeine Nachweise und Unterlagen • Firmenangaben • Angabe zur Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung • Angabe zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers Eignungsnachweise • Angaben für Registerabfragen (Identifikationsnummer, Registergericht) • Angaben zum Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Angabe von Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1.400.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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