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Rahmenvereinbarungen Eventagentur und Messebau
gematik GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung Eventagenturgesch. 704.960 €🏆 Jazzberry Projects GmbH · Berlin
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Los 2 VergebenRahmenvereinbarung Messebaugesch. 1.295.310 €🏆 Jazzberry Projects GmbH · Berlin
- Jazzberry Projects GmbH · Berlin
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Jazzberry Projects GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvereinbarungen über Eventagenturleistungen und Messebau
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis Stundensätze 50 Pkt.Preis
Der Angebotspreis Stundensätze der Bieter ging mit insgesamt maximal 50 Punkten in die Gesamtwertung ein, dabei wurden die einzelnen Stundensätze unterschiedlich gewichtet (unterschiedliche max. erreichbare Punktzahl). Die Bewertung des Preises (Stundensatzpreise) wurde auf Basis der Angaben im Angebotsformular (Anlage-03a) bewertet. Das genaue Bewertungsvorgehen war der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen (vgl. Bewertungsmatrix Los 1 (Anlage- 11)). I. Stundensatz Key Account - max. erreichbar 10 Punkte II. Stundensatz Projektmanager:in - max. erreichbar 15 Punkte III. Stundensatz Fachplanung Messebau / Technik - max. erreichbar 15 Punkte IV. Stundensatz 2D/CAD-Designer:in - max. erreichbar 15 Punkte V. Stundensatz 3D-Designer:in - max. erreichbar 15 Punkte VI. Stundensatz Grafik- und Produktionssteuerung - max. erreichbar 15 Punkte VII. Stundensatz IT-Support - max. erreichbar 10 Punkte Stundensatz Controlling / Accounting - max. erreichbar 5 Punkte Die jeweils max. Punktzahl je Stundensatz erhielt das Angebot mit dem günstigsten Stundensatzpreis. Ein fiktives Angebot mit einem Tagessatzpreis vom Zweifachen des günstigsten Tagessatzpreises erhielt 0 Punkte. Zur Berechnung des Abstands der teureren Angebote wurde zwischen diesen Werten linear interpoliert (bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Tagessatzpreise, die teurer als das fiktive Angebot waren, erhielten ebenfalls null Preispunkte.
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Kreativaufgabe 50 Pkt.Qualität
Die Qualität des Angebots der Bieter ging mit insgesamt maximal 50 Punkten in die Gesamtwertung ein. Dabei wurden die Angaben der Bieter bzgl. der aufgestellten qualitativen Kriterien (Kreativaufgabe, Erfahrung der Projektleitung) bewertet. Eine positive Bewertung erreichte ein Angebot, das im Wege einer Prognose eine kontinuierlich hohe Leistungsqualität erwarten lässt. Der AG wird eine Bewertung anhand seines Beurteilungsspielraums vornehmen. Das genaue Bewertungsvorgehen war der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen (vgl. Bewertungsmatrix Los 1 (Anlage-11)). Zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Leistungen mussten die Bieter mit ihren Angeboten ein bestimmtes Qualitätsniveau nachweisen. Der Auftraggeber legte daher die Mindestpunktzahl von 60 Punkten bei den Qualitätskriterien fest, die von den Bietern insgesamt mit ihrem Angebot erreicht werden müssen. Erreichten die Angebote der Bieter dieses Qualitätsniveau nicht, wurden sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn in mindestens zwei der Qualitätskategorien Nrn. 1 bis 8 lediglich 0 Punkte erreicht wurden. I. Veranstaltungskonzept und Verständlichkeit - max. erreichbar 20 Punkte II. Ablauf- und Formatgestaltung - max. erreichbar 20 Punkte III. Technische & logistische Planung - max. erreichbar 20 Punkte IV. Projektmanagement & Organisation - max. erreichbar 15 Punkte V. Zeit- und Budgetplanung - max. erreichbar 15 Punkte VI. Qualitätssicherung & Risikomanagement - max. erreichbar 5 Punkte VII. Gesamteindruck - max. erreichbar 5 Punkte
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Angebotspeis 100 Pkt.Preis
Angebotspreis ist die Summe der Wertungspreise der Standkategorien A bis D Die Bewertung des Preises erfolgte auf Basis der Angaben im Angebotsformular (Anlage-03b). Die Bieter konnten maximal 100 Wertungspunkte erhalten. 100 Punkte erhielt das Angebot mit dem günstigsten Gesamtwertungspreis. Ein fiktives Angebot mit dem Gesamtwertungspreis vom Zweifachen des günstigsten Gesamtwertungspreises erhielt 0 Punkte. Zur Berechnung des Abstands der teureren Angebote wurde zwischen diesen Werten linear interpoliert (bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Gesamtwertungspreise, die teurer als das fiktive Angebot waren, erhielten ebenfalls 0 Preispunkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Jazzberry Projects GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Hinweis: Die Tender-Werte sind über alle Lose identisch und ihre Summe übersteigt das publizierte Auftragsvolumen — vermutlich hat die Vergabestelle ein Gesamt-Angebot versehentlich pro Los eingetragen statt eines los-spezifischen Werts. Verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Jazzberry Projects GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.000.270 €1 Veröffentlichung
- 30.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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