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Ertüchtigung Hardware kreiseigener Schulen - hier: Performance-PCs mit dedizierter Grafikkarte
Rhein-Erft-Kreis · Bergheim · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von 95 Performance-PCs mit dedizierter Grafikkarte für Schulen.
- Die detaillierten technischen Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) festgelegt.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Lieferungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Beschaffung von insgesamt 95 neuen Performance-PCs mit dedizierter Grafikkarte gemäß Leistungsbeschreibung (vgl. Anforderungen aus Anlage 1 "Leistungsbeschreibung und Preisblatt" - Reiter "Vergabeunterlagen).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Sollte es innerhalb der Angebote zu einem Gleichstand (identischem Angebotspreis) kommen, entscheidet das Los über die Zuschlagserteilung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Rücknahme durch Auftraggeber
1 Veröffentlichung
- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 337 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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