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Lieferung und betriebsfertige Montage von mobilen und feststehenden Bibliotheksregalanlagen
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 20.10.2026, 10:00 Uhr (noch 32 Tage)
Beschreibung
Für die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) werden die Lieferung und betriebsfertige Montage von mobilen und feststehenden Bibliotheksregalanlagen ausgeschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage von Bibliotheksregalanlagen.
- Die genauen Spezifikationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und betriebsfertige Montage von mobilen und feststehenden Bibliotheksregalanlagen für die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotssumme (netto) gemäß Angebotsvordruck 60 %Preis
Da der GWLB für die Anschaffung der Regelanlagen begrenzte Haushaltsmittel über einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, kommen den Gesamtkosten eine besondere Bedeutung zu. Weitere Details zur Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Verbindlicher Fertigstellungstermin - betriebsfertige Montage 40 %Qualität
Zudem stellt dieses Vorhaben eine große logistische und planerische Herausforderung dar, weshalb auch der zeitliche Umfang dieses Unterfangens ein entscheidender Faktor ist. Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums ist der vom Bieter im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle verbindlich angegebene Fertigstellungstermin maßgeblich. Je früher der Projektabschluss vor dem letztmöglichem Abschlussdatum (01.09.2027) erfolgen kann, des-to mehr Punkte erzielt das Angebot. Die maximal erreichbare Punktzahl ist jedoch begrenzt, da sich bei einem Projektabschluss vor dem 01.04.2027 keine weiteren wirtschaftlichen Vorteile für die GWLB ergeben. Weitere Details zur Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Als weiterer Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine Referenz über ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt vorzulegen, das mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar ist. Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Ablauf der Angebotsfrist, abgeschlossen worden sein. Ein Referenzprojekt gilt als in Art und Umfang vergleichbar, wenn es die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt: a) Lieferung und Montage von Regalanlagen mit einer Stellfläche von insgesamt mindestens 15.000 laufenden Metern, b) Lieferung und Montage sowohl stationärer Standregale als auch mobiler, schienenbasierter Fahrregalanlagen. Für das Referenzprojekt sind der Auftragswert, der Auftragsumfang, der Auftragszeitraum sowie der Auftraggeber einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer anzugeben. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass in seinem Unternehmen zum Ablauf der Angebotsfrist ein Umweltmanagementsystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 oder einem gleichwertigen Standard durch eine akkreditierte Stelle gültig zertifiziert ist. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zum Qualitäts- und Umweltmanagementsystem" zu verwenden. Gesonderte Nachweise sind mit dem Angebot grundsätzlich nicht vorzulegen. Anstelle der Eigenerklärung kann der Bieter jedoch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen mit dem Angebot vorlegen. Gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen aus anderen Staaten werden ebenfalls anerkannt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Zertifikate, gleichwertiger Bescheinigungen akkreditierter Stellen oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, anderer geeigneter Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementsysteme zur Überprüfung der Angaben zu verlangen, sofern entsprechende Nachweise nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurden. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere geeignete Unterlagen über ein gleichwertiges Umweltmanagementsystem anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass seine Umweltmanagementmaßnahmen den jeweils geforderten Anforderungen entsprechen.
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass in seinem Unternehmen zum Ablauf der Angebotsfrist ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard durch eine akkreditierte Stelle gültig zertifiziert ist. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zum Qualitäts- und Umweltmanagementsystem" zu verwenden. Gesonderte Nachweise sind mit dem Angebot grundsätzlich nicht vorzulegen. Anstelle der Eigenerklärung kann der Bieter jedoch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen mit dem Angebot vorlegen. Gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen aus anderen Staaten werden ebenfalls anerkannt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Zertifikate, gleichwertiger Bescheinigungen akkreditierter Stellen oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, anderer geeigneter Unterlagen über gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme zur Überprüfung der Angaben zu verlangen, sofern entsprechende Nachweise nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurden. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere geeignete Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass seine Qualitätsmanagementmaßnahmen den jeweils geforderten Anforderungen entsprechen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 32 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 20.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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