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Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erweiterte Rohbauarbeiten (VE 301)
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf · Osnabrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 15.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erweiterte Rohbauarbeiten (VE 301)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind erweiterte Rohbauarbeiten für den Neubau der Grundschule Wissingen.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung mit dem Ziel, einen geeigneten Bieter für die Bauausführung zu finden.
- Erforderlich sind Nachweise über einschlägige Erfahrungen im Rohbau sowie die Erfüllung technischer und wirtschaftlicher Eignungskriterien.
- Der Erfüllungsort ist Bissendorf im Landkreis Osnabrück.
Die Ausschreibung betrifft erweiterte Rohbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule in Wissingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 4.000.000 EUR betragen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis für diese projektspezifische Mindestanforderung der Leistungsfähigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis); sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderung belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für diese projektspezifische Mindestanforderung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommen, haben die Angaben der Eigenerklärung durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.790 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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