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Rahmenvertrag über Beschaffung einer ePayment-Lösung
Universität Münster · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag über Beschaffung einer ePayment-Lösung🏆 PAYONE GMBH · Frankfurt am Main
- PAYONE GMBH · Frankfurt am Main
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Beschaffung einer ePayment-Lösung (Rahmenvertrag)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Keine Angabe
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 65 %
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Qualität 35 %
Qualifikation Projektteam, Lösungs- und Beratungskonzept inkl. fachliches Vorgehensmodell, weitere technische Unterstützungsleistung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern ein interessiertes Unternehmen, ein Bewerber oder ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass die Vergabeunterlagen unzulässige Bestimmungen enthalten und/oder aus anderen Gründen in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Interessierte Unternehmen, Bewerber und Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefax: 0251 411-2165 Hinweis: Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (§ 182 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer PAYONE GMBH1 Veröffentlichung
- 30.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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