Nachweis eines qualifizierten Service-Standorts gem. Pkt. 53 vom Vorwort zur Leistungsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben.
Dieses kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Gewerbe- oder Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln.
Der Auftraggeber kann bei Bedarf zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes einen aktuellen
Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter anfordern
.
In diesem Fall sind vom Bieter mindestens drei positive Referenzen bezüglich der Fremdfirma einzureichen.
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Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens
folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.