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Regionale Stoffstromanalyse und Prüfung der Machbarkeit des Ausbaus der Medientrassen und der Etablierung von FuE-Strukturen am Standort Schwedt/Oder
Stadt Schwedt/Oder · Schwedt/Oder · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRegionale Stoffstromanalyse und Prüfung der Machbarkeit des Ausbaus der Medientrassen und der Etablierung von FuE-Strukturen am Standort Schwedt/Oder🏆 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. · München
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. · München
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Regionale Stoffstromanalyse und Prüfung der Machbarkeit des Ausbaus der Medientrassen und der Etablierung von FuE-Strukturen am Standort Schwedt/Oder
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise 30 %Qualität
Darstellung der beabsichtigten Umsetzung und Struktur der Leistung auf Grundlage der Aufgabenstellung; Beschreibung des Vorgehens und der Methodik, Aufgabenverständnis; klare Angebotsstruktur und inhaltliche Vollständigkeit; Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten 4 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind umfassend und klar beschrieben sowie vollumfassend verständlich bzw. nachvollziehbar. 3 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind umfassend beschrieben und weitgehend verständlich bzw. nachvollziehbar. 2 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind umfangreich beschrieben, jedoch an einigen Stellen unverständlich bzw. nicht nachvollziehbar. 1 Punkt = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind lückenhaft bzw. teilweise unverständlich. 0 Punkte = Die Ausführungen zu Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise liegen nicht vor bzw. sind unverständlich.
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Projektteam 30 %Qualität
Vorstellung des Projektteams (Projektleiter bzw. Projektsteuerer und wesentliche Teammitglieder) mit Nachweis Qualifikationen/Erfahrung in vergleichbaren Projekten Darstellung der internen Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten in einem Organigramm (ggf. auch Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer). 4 Punkte = Die Darstellung des Projektteams ist vollständig überzeugend, die Teamstruktur ist klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz sicher ausreichend. 3 Punkte = Die Darstellung des Projektteams ist weitgehend überzeugend, die Teamstruktur ist überwiegend klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz mit wenigen Abstrichen ausreichend. 2 Punkte = Die Darstellung des Projektteams ist nur teilweise überzeugend, die Teamstruktur ist nicht klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz nicht vollständig ausreichend. 1 Punkt = Die Darstellung des Projektteams ist nicht überzeugend, die Teamstruktur erscheint ungeeignet sowie der Personaleinsatz und -kompetenz unzureichend. 0 Punkte = Die Darstellung des Projektteams erfolgt nicht.
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Präsentation 15 %Qualität
Präsentationsstruktur, Visualisierung, Technikeinsatz, Einhaltung des vorgegebenen Zeitplanes, Struktur der Präsentation ("roter Faden"), Beantwortung von Nachfragen, Verständlichkeit, Vortragsweise (frei, freundlich, Publikum zugewandt), Übersichtlichkeit und Kreativität, Anwesenheit der Projektleiter/-bearbeiter 4 Punkte = Die Präsentation hat eine herausragende Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 3 Punkte = Die Präsentation hat eine sehr gute bis gute Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 2 Punkte = Die Präsentation hat eine befriedigende Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 1 Punkt = Die Präsentation hat eine geringe Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe. 0 Punkte = Die Präsentation hat eine sehr geringe Qualität in Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe.
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Preis 15 %
Der niedrigste angebotene Gesamtpreis erhält die maximal mögliche Punktzahl 4. Das 2-fache des niedrigsten Preises wird mit 0 Punkten bewertet. Alle Angebote über diese doppelte Summe erhalten 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Dezimalstelle. Die Kosten sind netto und brutto auszuweisen. Zudem sind Stunden- und Tagessätze anzugeben.
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Zeitplanung 10 %Qualität
Darstellung der Terminplanung mit entsprechenden Meilensteinen und Statusberichten 4 Punkte = Die Darstellung der Zeitplanung enthält entsprechende Meilensteine und Statusberichte und ist vollständig nachvollziehbar und plausibel. 3 Punkte = Die Darstellung der Zeitplanung enthält entsprechende Meilensteine und Statusberichte und ist weitgehend nachvollziehbar und plausibel. 2 Punkte = Die Darstellung der Zeitplanung enthält entsprechende Meilensteine und Statusberichte und ist an einigen Stellen nicht nachvollziehbar bzw. plausibel. 1 Punkt = Die Darstellung der Zeitplanung enthält keine Meilensteine oder Statusberichte und/oder ist teilweise nicht nachvollziehbar und plausibel. 0 Punkte = Die Darstellung der Zeitplanung enthält weder Meilensteine noch Statusberichte und/oder ist nicht nachvollziehbar und plausibel.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 127 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.1 Veröffentlichung
- 15.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.118 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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