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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Elektronische Gästekarte für München

Landeshauptstadt München · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 29.09.2026, 13:00 Uhr (noch 51 Tage)

Beschreibung

Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt die Landeshauptstadt München die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Vertragspartner über die professionelle Umsetzung, Weiterentwicklung und Vermarktung für den technischen, kaufmännischen und operativen Betrieb der Münchner Gästekarte. Gegenstand der Konzession ist die Konzeption, Finanzierung, Umsetzung, der Betrieb, die Vermarktung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung einer offiziellen Münchner Gästekarte als touristisches Produkt zur Förderung des Tourismusstandorts München. Die Konzession umfasst die vollständige wirtschaftliche, technische und organisatorische Verantwortung für das Gästekartenangebot. Der Konzessionär trägt das wesentliche Betriebs- und Nachfragerisiko. Die Umsetzung und der Betrieb der Gästekarten erfolgen durch den Bieter auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Eine Verlustbeteiligung der Landeshauptstadt München ist ausgeschlossen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Münchner Gästekarte.
  • Umfasst Konzeption, Finanzierung, Umsetzung, Betrieb und Weiterentwicklung des touristischen Produkts.
  • Der Konzessionär trägt das wesentliche Betriebs- und Nachfragerisiko auf eigenes Risiko und eigene Kosten.
  • Keine Verlustbeteiligung der Landeshauptstadt München vorgesehen.
  • Erwartet wird ein professioneller Partner für den technischen, kaufmännischen und operativen Betrieb.

Die Landeshauptstadt München vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Umsetzung, Weiterentwicklung und den Betrieb der Münchner Gästekarte.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Der Konzessionsgeber vergibt den Auftrag im Wege eines einstufigen Verfahrens nach § 153 GWB i.V.m. § 12 KonzVgV mit einem Vorbehalt auf Verhandlungen. Das Konzessionsvergabeverfahren beginnt mit einer Angebotsphase, in der sich alle interessierten Unternehmen mit einem Angebot um die ausgeschriebene Konzession bewerben können. Während der Angebotsphase haben die interessierten Unternehmen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Konzessionsgeber die fristgerecht eingegangenen Angebote gemäß dem in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Vorgehen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Konzession bereits auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Angebote müssen daher vollständig, bedingungsfrei und bindend sein. Die Bieter müssen damit rechnen, dass der Konzessionsvertrag und die Leistungsbeschreibung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen zum Tragen kommen. Für den Fall, dass aus Sicht des Konzessionsgebers Bedarf zu Verhandlungen über die Angebotsinhalte besteht, behält sich der Konzessionsgeber das Recht vor, diejenigen geeigneten Bieter, die nach dem Ergebnis der Angebotsprüfung ein grundsätzlich wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungsgesprächen einzuladen. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen ihres Angebots Verhandlungspunkte aufzuzeigen. Im Rahmen der Verhandlungen kann über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte verhandelt werden; ausgenommen hiervon sind aber allein die Mindestanforderungen an die Leistung und die Zuschlagskriterien. Der Konzessionsgeber kann die Verhandlungen nach seinem Ermessen frei gestalten, soweit der nachfolgend beschriebene Gestaltungsrahmen eingehalten wird. Der Konzessionsgeber kann auch auf Verhandlungsgespräche verzichten, und die Bieter ohne vorherige Verhandlungen zur Überarbeitung ihrer Angebote auffordern. Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren bei Bedarf in verschiedenen aufeinander folgenden Verhandlungsphasen abzuwickeln. Bei Bedarf kann der Konzessionsgeber dazu weitere Verhandlungsrunden durchführen. Entscheidet sich der Konzessionsgeber, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, so fordert er die Bieter erneut zur Verhandlung auf – ggf. unter Übermittlung angepasster Vergabeunterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich ferner vor, Inhalte des Erstangebots und/oder Ergebnisse vorangegangener Verhandlungsrunden in der Aufforderung zur Abgabe des überarbeiteten Angebots festzuschreiben. Von diesen festgeschriebenen Inhalten darf das finale bzw. überarbeitete Angebot nicht negativ abweichen, indem der Bieter darin z.B. eine schlechtere Leistung oder niedrigere Umsatzbeteiligungen anbietet. Der Konzessionsgeber teilt den Bietern den Abschluss der Verhandlungen mit und fordert sie zur finalen Angebotsabgabe auf. Sie haben dann die Möglichkeit, die Inhalte ihres Erstangebots bzw. Folgeangebots nochmals auf der Grundlage der Verhandlungsgespräche zu überarbeiten und anzupassen. Die finalen Angebote werden dann nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewertet. In beiden Fällen (Keine Verhandlungen - Verhandlungen) wird mit dem Bestbieter nach erfolgter Vorinformation der nicht für den Zuschlag vor-gesehenen Bieter (s.o.) ein Konzessionsvertrag geschlossen.“

Grenzüberschreitendes Recht

k.A.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Elektronische Gästekarte für München
  • Qualität der Leistung 50 %
    Qualität

    Als drittes Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Qualität der Leistungsausführung mit einer Gewichtung von 50% in die Angebotswertung mit ein. Die Bieter haben dazu mit Ihrem Angebot im Rahmen von Leistungskonzepten darzustellen, wie sie die Einhaltung und Umsetzung der in der Anlage A.11 und an der jeweiligen Stelle in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Anforderungen sicherstellen werden. Die eingereichten Bieterkonzepte werden wesentlicher Vertragsinhalt werden. Der Umfang der einzelnen Konzepte darf 10 DIN A4-Seiten bei Schriftgröße 11 Arial und einfachem Zeilenabstand nicht überschreiten. Bilder und Grafiken können zusätzlich als Anlagen beigefügt werden. Die Leistungsbewertung der Bieterkonzepte erfolgt anhand der in Anlage A.11 dargestellten gewichteten Unterkriterien zur Leistungsbewertung (Leistungskriterien) und den dort beschriebenen Bewertungsanforderungen.

  • Höhe der vertriebsbezogenen Umsatzbeteiligung 30 %
    Preis

    Als erstes Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Höhe der angebotenen vertriebsbezogenen Beteiligung mit einer Gewichtung von 30 % in die Angebotswertung ein. Für Gästekarten, die über Vertriebskanäle von München Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality verkauft werden ist mit dem Angebot eine gesonderte vertriebsbezogene Umsatzbeteiligung für den Konzessionsgeber anzubieten. Diese Beteiligung ist als prozentualer Anteil am Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Gästekarte auszuweisen. Als Bruttoverkaufspreis gilt der von den Nutzer*innen tatsächlich gezahlte Kartenpreis, ggf. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vertriebsbezogene Beteiligung ist gesondert auszuweisen und darf nicht in der separat anzubietenden allgemeinen Umsatzbeteiligung aufgehen. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern im Angebotsblatt Anlage A.11 angegebenen Prozentsatz. Der Prozentsatz wird mit einer allein für Wertungszwecke angenommenen durchschnittlichen Jahres-Bruttoumsatzsumme aus Kartenverkäufen über Vertriebskanäle von München Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality in Höhe von 550.000 EUR multipliziert. Der so ermittelte EUR-Betrag stellt die für die Angebotswertung maßgebliche vertriebsbezogene Beteiligung dar und fließt in die Wertung ein.

  • Höhe der allgemeinen Umsatzbeteiligung 20 %
    Preis

    Als zweites Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Höhe der angebotenen allgemeinen Umsatzbeteiligung mit einer Gewichtung von 20 % in die Angebotswertung ein. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erfolgsbeteiligung zugunsten des Konzessionsgebers an allen im Rahmen der Konzession erzielten Kartenumsätzen anzubieten. Als Bemessungsgrundlage gilt der Gesamtbetrag aller Bruttoverkaufspreise der im Konzessionszeitraum veräußerten Gästekarten, unabhängig vom jeweiligen Vertriebskanal. Diese Beteiligung ist als prozentualer Anteil am Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Gästekarte auszuweisen. Als Bruttoverkaufspreis gilt der von den Nutzer*innen tatsächlich gezahlte Kartenpreis, ggf. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern im Angebotsblatt Anlage A.11 angegebenen Prozentsatz. Der Prozentsatz wird mit einer allein für Wertungszwecke angenommenen durchschnittlichen Jahres-Bruttoumsatzsumme aus den gesamten Kartenverkäufen in Höhe von 1.600.000 EUR multipliziert. Der so ermittelte EUR-Betrag stellt die für die Angebotswertung maßgebliche Höhe der Umsatzbeteiligung dar und fließt in die Wertung ein.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mit-glied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Die Bieter haben mit dem Angebot zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunter-nehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, verfügen: • EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres • EUR 1.000.000 für Vermögensschäden für Datenschutzverletzungen • EUR 1.000.000 für Vermögensschäden für Datenlöschung und Beeinträchtigung der Datenordnung Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Konzessionsgeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft izu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist ein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Bieterunternehmens einerseits und gesondert davon den Jahresumsatz mit konzessionsgegenständlichen Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) vorzulegen. Als konzessionsgegen-ständliche Tätigkeiten gelten alle in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) genannten Konzessionsinhalte, unabhängig davon, ob diese auch tatsächlich im Rahmen einer Dienstleistungskonzession erbracht worden sind. Konzessionsgegenständlich sind damit auch inhaltlich vergleichbare Tätigkeiten, die der Bieter im Rahmen eines von ihm selbst aufgelegten Gästekartenmodells oder als Dienstleister für Dritte erbracht hat. Darunter fallen insbesondere Vertrieb und Vermarktung von touristischen Gästekarten, technische Umsetzung einer Systemlösung sowie Akquisition und Betreuung/Management von Leistungserbringern inklusive ÖPNV und Abrechnung. Außerdem ist jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz von 2 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit konzessionsgegenständlichen Tätigkeiten für die zur Durchführung der Konzession vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über mit dem Konzessionsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Zulässig ist auch die Nennung von Referenzen, deren Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Sofern es sich um eine aktuell noch laufende Referenz handelt, muss die Leistungserbringung mindestens seit 2 Jahren erfolgen. Stichtag ist jeweils der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzleistungen, die kumulativ folgende Inhalte / Merkmale zum Gegenstand hatten/haben: • Vertrieb von touristischen digitalen und analogen Gästekarten auf eigenes wirtschaftliches Risiko • Umsatzvolumen von mindestens 500.000 EUR jährlich • Akquise und Betreuung eines touristischen Partnernetzwerks inklusive ÖPNV und Abrechnung Die genannten Vergleichbarkeitsanforderungen müssen nicht zwingend kumulativ durch jeweils eine einzige Referenz nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen können auch kumulativ durch mehrere Referenzen abgedeckt werden. Die Mindestanforderungen je Referenz können somit durch bis zu drei einzelne Referenzen zusammen abgedeckt sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für den Nachweis aller Vergleichbarkeitsanforderungen Referenzen vorweisen kann. Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes zu machen: • Bezeichnung der Referenz, • Name des Referenzinhabers (Bieter/Mitglied der Bietergemein-schaft/Drittunternehmen), • Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags, • Land/Ort der Ausführung des Referenzauftrags, • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche, • Genaue Angabe des Referenzleistungsinhaltes anhand der Anforderungen des jeweiligen Referenzauftrags nach Art und Umfang (zur Beurteilung der Vergleichbarkeit), • Leistungszeitraum. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraus-setzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Das Unterlassen von Angaben zur Person des Referenzgebers und Ansprechpartners kann somit nicht durch datenschutzrechtliche Gründe gerechtfertigt werden. Fehlende Angaben führen zur Nichtwertbarkeit der Referenz. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden. Hinsichtlich der Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: (1) Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Sofern es sich um eine aktuell noch laufende Referenz handelt, muss die Leistungserbringung mindestens seit 2 Jahren erfolgen (Stichtag Angebotsfrist). (2) Abdeckung aller drei genannten Leistungsinhalte /- Merkmale.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstr. 39 80538 München Fax-Nr.: +49 (89) 2176-2847 Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften - bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat, - wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. - Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 51 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 29.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 285 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 682.732 €
Median 2.077.197 €
Oberes Quartil 3.936.503 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 29.09.2026, 13:00 Uhr (noch 51 Tage)
Vergabenummer av276e90-eu
Verfahrensart Einzelvergabe
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 30.07.2026
CPV-Codes (2) 63500000 · Logistik und Speditionsdienste
79340000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort München
Laufzeit 01.07.2027 – 31.12.2033
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 124 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 3.953 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.633 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 36 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landeshauptstadt München. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 01.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Landeshauptstadt München · München