Mehr Details
Informationssicherheitsleistungen 2025
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Deutsche Telekom Security GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Zunahme der Mitarbeiterzahlen einhergeht. Aktuell beschäftigt die ekom21 rund 850 Mitarbeiter/innen. Als gemeinsame Sicherheitsoffensive des Landes Hessen, der kommunalen Spitzenverbände Hessens und der ekom21 wurde das Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit, kurz KDLZ-CS, 2016 ins Leben gerufen. Das KDLZ-CS stellt seine Dienstleistungen den hessischen Kommunen zur Verfügung. Das KDLZ-CS unterstützt Landkreise, Städte und Gemeinden auf Augenhöhe mit dem Ziel die Informationssicherheit im Land Hessen kontinuierlich zu verbessern. Hierfür sollen ein eLearning für Informationssicherheit sowie für Datenschutz und eine Phishing-Simulation angeboten werden.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
-
📄 Unterlagen
Aktualisierung der Vergabeunterlagen (Version 2).
-
📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele IT & Digitalisierung-Ausschreibungen in Hessen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Es gilt das Recht des Landes Hessen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Leistungsmatrix 52 %Qualität
Leistungsmatrix je Tätigkeitsfeld
-
Preis 30 %
Wertungspreis
-
Mitarbeiterqualität 8 %Qualität
Qualität der einzusetzenden Mitarbeiter
-
Bieterkonzept 5 %Qualität
Musterbericht Pentest
-
Bieterkonzept 5 %Qualität
Musterbericht Informationssicherheitsberatung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 23 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deutsche Telekom Security GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 25.000.000 €1 Veröffentlichung
- 12.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentru… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →