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Machbarkeitsstudie Stadtbahnlinie 7 Frechen-Kerpen
Rhein-Erft-Kreis · Bergheim · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMachbarkeitsstudie Stadtbahnlinie 7 Frechen-Kerpen🏆 BPR Ingenieure GmbH & Co.KG · Hannover
- BPR Ingenieure GmbH & Co.KG · Hannover
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 7.
- Die Leistungserbringung erfolgt am Erfüllungsort Bergheim.
- Es werden Nachweise über vergleichbare Planungsleistungen und die fachliche Qualifikation des Bieters erwartet.
- Das Verfahren ist eine nicht-offene, nicht- (-"neg-w-call") wettbewerbliche Ausschreibung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 von Frechen nach Kerpen
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Rhein-Erft-Kreis vergibt die in Rede stehenden Leistungen in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage des § 17 i.V.m. § 74 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensschritte unterteilt. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständliche Leistung. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Bewerber auf der zweiten Stufe des Verfahrens, dem eigentlichen Angebotsverfahren, die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes. Dieses Angebot wird im Rahmen einer Präsentation vorgestellt und bewertet. Der Rhein-Erft-Kreis behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Verhandlungsrunden sind nur bei dringendem Handlungsbedarf geplant. Diese Entscheidung obliegt dem Auftraggeber.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen 40 %Qualität
- Vollständigkeit, Plausibilität und Aussagekraft der Darstellung der methodischen Herangehensweise - Vollständigkeit, Plausibilität und Aussagekraft der Darstellung der Bürgerbeteiligung - Vollständigkeit, Plausibilität und Aussagekraft der Darstellung der Einbindung der Kreisverwaltung, der Verwaltungen der Städte Frechen und Kerpen und weiterer Stakeholder hinsichtlich der Projektorganisation und des Ablaufes des Gesamtprojektes - Plausibilität des Zeit- und Maßnahmenplans
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Qualifikation, interne Projektorganisation, Aufgabenverteilung im Projektteam und Erfahrungen der Projektleitung und der Stellvertretung 20 %Qualität
- Qualifikation, interne Projektorganisation und Aufgabenverteilung im Projektteam - Durchführung inhaltlich vergleichbarer Projekte bezogen auf die Projektleitung - Durchführung inhaltlich vergleichbarer Projekte bezogen auf die Stellvertretung
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Qualität des Angebots auf der Grundlage der Präsentation 20 %Qualität
- inhaltliche Qualität der Präsentation - Vorbereitung und Durchführung des Termins/ Moderations- und Präsentationsfähigkeiten
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Angebotspreis 20 %Preis
Angebotspreis laut Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 98 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BPR Ingenieure GmbH & Co.KG1 Veröffentlichung
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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