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Hotline für ELSTER / MeinUK / authega UHD
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München · Bayern
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Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern. Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK) sowie der Zentralabteilung. Im Zuständigkeitsbereich des BayLfSt liegt der Betrieb des 1st Level Supports von ELSTER, der zentralen Kommunikationsplattform der deutschen Finanzverwaltung, Mein Unternehmenskonto , der einheitliche Zugang für Unternehmen um Verwaltungsleistungen digital zu nutzen, sowie authega, dem Authentifizierungsdienst für eGovernment-Anwendungen. Es wird eine Vereinbarung über den Betrieb eines 1st Level Supports für die Dauer von 48 Monaten (ggf. zzgl. drei Monaten Übergangszeitraum) ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss aufgrund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit über die für den Betrieb eines UHDs nötige Infrastruktur samt Agenten verfügen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Agenten müssen dem in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungsprofil entsprechen und geeignet sein, die aufgezeigten Aufgaben zu erfüllen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für den Betrieb eines 1st Level Supports für ELSTER, MeinUK und authega für 48 Monate.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/eb415bb4-77ae-448a-82a5-047881e5e72f/suitabilitycriteria Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Eigenerklärung Russland, Angaben zum Unternehmen und Jahresumsatz, Referenzen, Konzept Human Resource Managment, Nachweis ISO 27001 oder vergleichbare Maßnahmen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.594 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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