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Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) · 10117 · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEntwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See🏆 Dynasafe Demil Systems AB · Karlskoga
- ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE · Lemwerder Großunternehmen
- Dynasafe Demil Systems AB · Karlskoga Mittleres Unternehmen
- SeaTerra GmbH Geophysik & Kampfmittel Dienstleistungen GmbH · Wandlitz Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See.
- Vergabeverfahren als Innovationspartnerschaft mit zwei Phasen: Forschung/Entwicklung und Leistungserbringung.
- Umfasst Erkundung, Bergung, Aufbereitung und Entsorgung von Kampfmitteln auf See.
- Hohe Anforderungen an Technik und Kapazitätserweiterung sind zu erfüllen.
- Bewerber müssen innovative Lösungen für ein noch nicht marktreifes Produkt entwickeln.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), beabsichtigte, einen Auftrag über die Entwicklung und den Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See innerhalb des Sofortprogramms „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ zu vergeben. Zur Beräumung und Vernichtung von konventionellen Munitionsaltasten in Versenkungsgebieten ist ein Gesamtsystem (Industrieanlage) unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entwerfen, das aus unterschiedlichen Hauptsystemen mit ausgereifter Technik besteht und die Möglichkeit bietet, die Kapazitäten in Zukunft zu steigern. Mit dem Gesamtsystem wird somit die Erkundung, Bergung, Aufbereitung und Entsorgung der Kampfmittel unmittelbar auf See beabsichtigt. Die Ausschreibung wurde als Innovationspartnerschaft durchgeführt. Die Innovationspartnerschaft ist ein spezielles Vergabeverfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Gemäß § 19 Abs. 8 VgV wird die Innovationspartnerschaft entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in zwei aufeinanderfolgenden Phasen strukturiert: 1) Einer Forschungs- und Entwicklungsphase (Definitionsphase), in welcher der Liefer- und Leistungsgegenstand mit dem AN definiert und spezifiziert wird. Dadurch wird der Leistungsgegenstand klar und nachvollziehbar formuliert, und 2) einer Leistungsphase, in der die aus der Definitionsphase spezifizierte Leistung (Konstruktion und Bau) erbracht wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen selbst oder durch einen Dritten zu betreiben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Infolge der 1. Präzisierung der Vergabeunterlagen und der damit verbundenen Verlängerung der Teilnahmefrist vom urpsrünglich 22.10.2024, 12:00 Uhr auf den 19.11.2024, 12:00 Uhr ergeben sich nachfolgend näher beschriebene Korrekturen der Bekanntmachung.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Wasser- und Meeresressourcen
- Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitative Zuschlagskriterien 80 %Qualität
Im Rahmen der Zuschlagskriterien Nr. 2 bis Nr. 9 wird das Angebot in qualitativer Hinsicht bewertet. Bewertet werden in qualitativer Hinsicht die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen, d.h. das jeweilige Konzept bzw. die Anforderungsanalyse und die Auftragswertschätzung (Konstruktion und Bau). Kriterium Nr. 2 – Qualität des Konzeptes „Querschnitt“ (Gewichtung 12 %) Kriterium Nr. 3 – Qualität des Konzeptes „Versorgung und Überwachung“ (9 %) Kriterium Nr. 4 – Qualität des Konzeptes „Erkundung und Bergung“ (9 %) Kriterium Nr. 5 – Qualität des Konzeptes „Aufbereitung“ (12 %) Kriterium Nr. 6 – Qualität des Konzeptes „Recycling/Entsorgung“ (12 %) Kriterium Nr. 7 – Qualität des Konzeptes „Logistik“ (6 %) Kriterium Nr. 8 – Anforderungsanalyse (8 %) Kriterium Nr. 9 – Auftragswertschätzung (Konstruktion und Bau) (12 %)
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Preis Definitionsphase 20 %Preis
Kriteriums Nr. 1 – Preis Definitionsphase
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG-003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG-001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 19.11.2024 Infolge der 1. Präzisierung der Vergabeunterlagen und der damit verbundenen Verlängerung der Teilnahmefrist vom urpsrünglich 22.10.2024, 12:00 Uhr auf den 19.11.2024, 12:00 Uhr ergeben sich nachfolgend näher beschriebene Korrekturen der Bekanntmachung.
- Frist 22.10.2024 Original-Veröffentlichung
- 18.10.2024 Infolge der 1. Präzisierung der Vergabeunterlagen und der damit verbundenen Verlängerung der Teilnahmefrist vom urpsrünglich 22.10.2024, 12:00 Uhr auf den 19.11.2024, 12:00 Uhr ergeben sich nachfolgend näher beschriebene Korrekturen der Bekanntmachung.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 676 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE · Dynasafe Demil Systems AB · SeaTerra GmbH Geophysik & Kampfmittel Dienstleistungen GmbH1 Veröffentlichung
- 26.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 77 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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